Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

sehr geehrte Damen und Herren und Interessierte,

 

aus aktuellem Anlass gibt es diesen Monat bereits den nächsten Newsletter.

 

  • Fracking-Gesetze vom Bundestag verabschiedet.
  • Im Feld Sterup soll nicht nur in Sandstein, sondern auch in Kalkgestein Öl gesucht werden.
  • Klage auf Herausgabe von Akten ist auf gutem Weg
  • Bohrschlamm: eine der ignorierten Altlasten der Ölförderung
  • Widerstand gegen das Freihandelsabkommen CETA geht in Schleswig-Holstein neue Wege
  • Enge Zusammenarbeit der Bürgerinitiativen in Schleswig-Holstein

 

Fracking-Gesetze im Bundestag verabschiedet

Wie erwartet, hat die Bundesregierung im Windschatten von EM und Brexit die Fracking-Ermöglichungsgesetze vom Bundestag durchwinken lassen. In der namentlichen Abstimmung stimmten alle Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein von CDU und SPD dafür, dass in Sandstein, aber auch im z.B. für das Feld Sterup relevanten Kalkstein (Zechsteinkarbonat) gefrackt werden darf. Damit haben die Erdölfirmen die von ihnen geforderte Rechtssicherhiet im Schnelldurchgang erhalten, nachdem noch Anfang Juni 2016 versichert wurde, dass die Frackinggesetze erst nach der Sommerpause weiter beraten würden. Weitere Informationen hierzu stehen auf unserer Homepage und auf Facebook.

 

Im Feld Sterup soll nicht nur in Sandstein, sondern auch in Kalkstein Öl gesucht werden

 In Angeln liegt das Erlaubnisfeld Sterup – eine Fläche von gut 183 Quadratkilometer – für das die norwegischen Ölfirma Central Anglia die Aufsuchungserlaubnis erhalten hat. Bisher war mitgeteilt worden, dass die Sandsteinlagerstätten in rund 900-1200 m Tiefe aufgesucht werden sollen. Jetzt sind die Antragsunterlagen der Firma Central Anglia AS zugänglich geworden (teilweise geschwärzt) und es stellt sich heraus, dass die Sandstein-Lagerstätten bis auf 600 m an die Oberfläche heran reichen und darüber hinaus auch in 3000 m Tiefe in den Kalksteinschichten (Zechsteinkarbonat) nach Öl gesucht werden soll. Kalkstein ist ein sehr feinkörniges Gestein, so dass sich daraus das Öl nur durch Fracking erschließen lässt. Die geplante Ölsuche in den Kalksteinschichten wurden von der Central Anglia AS und Minister Habeck bisher auf keiner öffentlichen Veranstaltung oder in der Presse erwähnt. Fracking in Kalkstein gehört zum „unkonventionellen“ Hochvolumen-Fracking. In Mecklenburg wurde vor zwei Jahren eine Bohrung in einer ähnlichen Lagerstätte an der Boddenküste mit insgesamt 1500 Kubikmeter Frackingflüssigkeit gefrackt. Jetzt besteht durch das neue Bundesgesetz auch die Rechtssicherheit, in Schleswig-Holstein zu fracken, denn das Verbot bezieht sich nur auf Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein, nicht jedoch auf den für Schleswig-Holstein typischen Sandstein und Kalkstein.

Der Antragsakte zum Feld Sterup ist auch zu entnehmen, dass es sich bei dem bisher geheim gehaltenen Finanzier der Erdölsuche um die MRH Mineralöl-Rohstoff- Handel GmbH aus Mülheim an der Ruhr handelt. Auf unsere Anfragen gab es bisher leider keine Antworten.

Warum wurde Ihre Beteiligung an dem Vorhaben bisher geheim gehalten?

Warum stellen Sie sich nicht den betroffenen Bürgern und Gemeinden?

Warum wollen Sie in einem Gebiet Erdöl fördern, dass teilweise nur ein Deckschicht von 600

Metern hat?

Warum wollen Sie auch den Zechsteinkarbonat in 3000 Metern erschließen, obwohl hier

zwangsweise Fracking zum Einsatz kommen würde?

AKTUALISIERT: 29.06.16 >>> Jetzt kam die Rückmeldung der MRH, dass sie sich seit Dezember 2015 aus dem Projekt Sterup zurückgezogen habe. Damit steht die Frage im Raum, wie die Central Anlia AS das Arbeitsprogramm finanzieren will. Es erklärt sicherlich den Antrag der Central Anglia AS aus diesem Jahr, statt der teureren 3D-Seismik nur eine billigere 2D-Seismik genehmigt zu bekommen. 

 

Klage auf Herausgabe der Akten ist auf gutem Weg

 

Die Klage gegen Umweltminister Robert Habeck und das LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) auf Herausgabe der weitgehend ungeschwärzten Akten, insbesondere auch vom Feld Schwedeneck-See, ist auf einem guten Weg. Das LBEG muss jetzt die vollständigen Akten an das Gericht übersenden, wo dann überprüft wird, welche Teile Betriebsgeheimnisse sind und welche nicht. Da sowohl Minister Habeck, als auch das LBEG zum Feld Sterup recht umfangreiche Akten, einschließlich der Arbeitsprogramm herausgegeben haben, erwarten wir auch für die anderen Felder, dass es sich bei Arbeitsprogrammen nicht um Betriebsgeheimnisse handelt. Nachdem wir aus den Akten zum Feld Sterup entnehmen konnten, wie falsch alle bisherigen Informationen von Minister Habeck und der Central Anglia AS waren, ist die Kenntnis der Arbeitsprogramme der weiteren Erlaubnis- und Bewilligungsfelder von großer Bedeutung.

Den Klagepunkt zur Herausgabe der Unterlagen zu den Altlasten und Unfällen der Erdölindustrie in Schleswig-Holstein möchten das LBEG und Minister Habeck vom Verfahren abtrennen und zu einem späteren Zeitpunkt behandeln lassen. Es besteht offensichtlich großes Interesse daran, die Altlasten möglichst nicht oder erst spät in der Öffentlichkeit bekannt werden zu lassen.

 

 

Bohrschlamm: eine der ignorierten Altlasten der Ölförderung

Zu den Altlasten gehören insbesondere auch Versalzungen von Knicks und Äckern, aber auch die Bohrschlammgruben. Nachdem LBEG und Minister Habeck sich standhaft geweigert haben, unserer Bürgerinitiative zu diesen Punkten Auskunft zu geben und sich diesbezüglich lieber vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig verklagen zu lassen, hat die Piratenfraktion das Thema aufgegriffen und als Antwort erhalten, dass es rund 100 Borhrschlammgruben in Schleswig-Holstein gäbe. Das kann aber nur die Spitze des Eisbergs sein, da uns noch weitere, nicht in der von der Landesregierung übermittelten Liste enthaltene Bohrschlammgruben bekannt sind. Aus den Bohrschlammgruben tritt teilweise noch Öl aus. Auf den vergifteten/versalzenen Böden wächst der Mais nur kümmerlich.

Hier bitten wir um Unterstützung: Bitte alle Verdachtsfälle auf Bohrschlammgruben oder andere Altlasten der Erdölindustrie entweder bei uns, oder den unteren Naturschutzbehörden der Kreise melden. Die Kreise sind jetzt aktiv geworden, fordern Unterlagen und Aufklärung und setzen sich für eine Beseitigung der Altlasten ein.

 

 

Widerstand gegen das Freihandelsabkommen CETA geht in Schleswig-Hosltein neue Wege

In Schleswig-Holstein formiert sich ein Bündnis unter der Leitung von Mehr Demokratie e.V. für eine Volksinitiative, damit unsere Landesregierung im Bundesrat gegen CETA stimmt. Wir sind mit dabei, weil durch CETA das Recht zu fracken festgeschrieben würde und werden berichten, sobald es losgeht.

 

Enge Zusammenarbeit der Bürgerinitiativen in Schleswig-Holstein

 In Schleswig-Holstein arbeiten die Bürgerinitiativen gegen Fracking sehr eng zusammen, teilweise war unsere Bürgerinitiative bei der Geburt der anderen Bürgerinitiativen unterstützend mit dabei. Diese Zusammenarbeit ist durch ein Treffen am 24.06.2016 noch einmal vertieft worden.

Bisher konnten wir erneutes Fracken in Schleswig-Holstein, das bereits mindestens 62mal an mindestens 54 Bohrungen in unserem Bundesland durchgeführt wurde, verhindern. Dafür bedarf es jedoch auch in der Zukunft ein stetiges Engagement, da die Erdölförderung in Schleswig-Holstein für die Landesregierung, das LBEG und einige Firmen eine hohe Priorität haben. Minister Habeck sagte auf einer Veranstaltung auf dem Scheersberg am 26.05.2016, dass er die Erdölförderung in Schleswig-Holstein für „moralisch geboten“ hält, eine Energiewende weg von Öl und Gas aus seiner Sicht politisch nicht durchsetzbar sei. In Dänemark darf seit diesem Jahr keine Öl- oder Gasheizung mehr eingebaut werden. In den Niederlanden und in Norwegen sollen ab 2025 keine Neuwagen mehr zugelassen werden, die fossile Brennstoffe benötigen. Wir werden unserer Landesregierung zeigen, dass eine Energiewende möglich, aber Fracking politisch nicht durchsetzbar ist!

 

Der Vorstand der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

 

V.i.S.d.P.: Dr. Reinhard Knof

 

 

Spendenaufruf:

Wenn jeder nur 10 Euro gäbe, würde es unsere Arbeit sehr erleichtern.

Im Kampf gegen Fracking versuchen wir, Informationen vom Bergamt und anderen öffentlichen Stellen zu erhalten. Insbesondere die Anfragen beim LBEG sind mit Kosten verbunden und müssen teilweise eingeklagt werden, da die von Minister Habeck zugesagte Transparenzoffensive derzeit noch auf sich warten lässt. Für aktuelle und zukünftige Verfahren, insbesondere auch zur Unterstützung der mit uns zusammenarbeitenden Gemeinden, benötigen wir Geld für rechtliche Auseinandersetzungen.

Wir bitten deshalb um Spenden, die bis zu einer Höhe von 100 Euro durch den Überweisungsbeleg direkt steuerlich geltend gemacht werden können. Für höhere Summen erstellen wir eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Überweisungen bitte auf das hier angegebene Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V., das speziell für diesen Zweck eingerichtet wurde.

IBAN: DE71 2176 3542 0017 7190 19  bei der VR-Bank

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Mehr Infos unter:

http://www.kein-co2-endlager.de/

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