Anerkennung als Umweltvereinigung

Die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. wurde am 06.11.2017 als Umweltvereinigung für Schleswig-Holstein anerkannt. Mit dieser Entscheidung auf der Grundlage des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes stehen der Bürgerinitiative jetzt umfangreiche Beteiligungs- und Klagerechte im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Ziele zu.

Diese Entscheidung stärkt die Bemühungen, das Verpressen von Kohlendioxid und den Einsatz von Fracking bei der Erdöl- und Erdgasförderung  zu verhindern, wie es bereits in den letzten achteinhalb Jahren seit Gründung der Bürgerinitiative gelungen ist.

Derzeit liegt die Hauptaktivität der Bürgerinitiative in einer Volksinitiative zum Schutz des Wassers vor Fracking über eine Änderung des Landeswassergesetzes, die zusammen mit zahlreichen Bündnispartnern gestartet wurde. Die Volksinitiative darf von allen Wahlberechtigten aus Schleswig-Holstein unterzeichnet werden. Dazu können die  Unterschriftenlisten von der Homepage www.vi-wasser.de heruntergeladen werden.

Hintergrund:

Die BI gegen CO2-Endlager e.V. hat sich am 19.05.2009 gegründet, um die geplanten Kohlendioxid-Endlager mit bis zu 100 Mio. Tonnen Kohlendioxid unter Nordfriesland/Schleswig-Flensburg und Ostholstein zu verhindern. Gemeinsam mit Kommunen und Kreisen, Bürgern und Verbänden gelang es, die Landesregierung zum Widerstand gegen die CO2-Endlagerung zu überzeugen. Diesem starken Bündnis, unterstützt durch weitere Initiativen aus anderen Bundesländern, beugte sich die damalige Bundesregierung, so dass es bis heute kein Kohlendioxidendlager in Deutschland gibt, auch wenn aktuell von Teilen der Industrie wieder verstärkt der Einstieg in diese Risikotechnologie gefordert wird.

Im Jahr 2013 wurden auf rund einem Drittel der Landesfläche von Schleswig-Holstein Lizenzen für die Aufsuche bzw. Gewinnung von Erdöl vergeben, ohne dass die betroffenen Bürger oder Kommunen darüber vorab informiert wurden. Aus vielen Lizenzanträgen ging deutlich hervor, dass im Laufe der geplanten Erdölförderung mit dem Einsatz von Fracking zu rechnen gewesen wäre; in einem  Erstantrag wurde das sogar explizit erklärt. Da die Risiken von Fracking ähnlich sind wie die der CO2-Endlager und insbesondere Gesundheit, Umwelt und das Grundwasser in Gefahr waren, weitete die Bürgerinitiative ihr Engagement auch auf die Verhinderung von Fracking in Schleswig-Holstein aus. Gemeinsam mit weiteren Bürgerinitiativen, Gemeinden und Verbänden konnten alle neuen Lizenzen sowie drei Anträge abgewehrt werden.

Auch vor dem Hintergrund der Freihandelsabkommen, insbesondere von CETA und TTIP, ist es jedoch notwendig, den Einsatz von Fracking gesetzlich zu verbieten. Deshalb wird eine Änderung das Landeswassergesetz angestrebt.

Dr. Reinhard Knof

Den Anerkennungsbescheid nach §3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz finden sie >>> HIER <<<