Pressemitteilung vom 05.07.2016
Exploration im Feld Sterup seit sechs Monaten ohne Finanzierung
Die Firma Central Anglia AS hat für die im Aufsuchungsfeld Sterup geplanten Aufsuchungstätigkeiten seit über einem halben Jahr keinen Finanzgeber mehr. Wie die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. aufgedeckt hat, hat sich der bisherige Finanzier, die MRH Mineralöl-Rohstoff-Handel GmbH, seit Dezember 2015 aus dem Projekt zurückgezogen. Minister Habeck will erst am 29.06.2016 durch die Bürgerinitiative davon erfahren haben. Damit beweist Minister Habeck erneut, dass er sich auch nach dreieinhalb Jahren teilweise heftiger öffentlicher Kritik und zahlreicher Erlasse nicht gegenüber dem Bergamt (LBEG) durchsetzen kann. Erst am 26.05.2016 hat Minister Habeck auf einer Veranstaltung auf dem Scheersberg erneut versprochen, jetzt endlich für Transparenz zu sorgen, ohne Erfolg. Herr Windhaus vom Bergamt stand neben ihm und verschwieg, dass es derzeit keine Finanzierung für das Erlaubnisfeld Sterup gibt und damit die Rechtsgrundlage für die Lizenz entfallen ist. Disziplinarische Schritte gegen die (un)verantwortlichen Mitarbeiter des Bergamts verweigert Minister Habeck bis heute, wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion hervorgeht. Es bleibt somit an den Bürgerinitiativen, Verbänden und Kommunalpolitikern, für Aufklärung zu sorgen und zu verhindern, dass die Central Anglia AS irgend welche Aktivitäten im Land entwickeln kann.
Hintergrund:
Vor dem Hintergrund einer fehlenden Finanzierung wird auch erkennbar, warum die Central Anglia AS eine Änderungsantrag für den Hauptbetriebsplan gestellt hat.
Dieser Änderungs- und Verlängerungsantrag lässt die schlimmsten Befürchtungen wahr werden, sollte er genehmigt werden. War im ursprünglichen Hauptbetriebsplan noch eine hochauflösende 3D-Seismik geplant, mit der der an Verwerfungen reiche Untergrund untersucht werden sollte, wird mangels ausreichender finanzieller Mittel nach erfolgloser Ausschreibung (SLN, S. 11 vom 22.10.2015) und dem Verlust des Finanziers jetzt beantragt, mit einer unzureichenden 2D-Seismik auskommen zu dürfen. Damit ist aber keine saubere Feststellung der Schichtgrenzen möglich, so dass bereits in der Aufsuchungsphase wirtschaftliche Interessen vor Sicherheit gestellt werden sollen. Eine auf einer 2D-Seismik beruhende Planung einer Erkundungsbohrung erlaubt nur einen direkten Blick nach unten, liefert nur einen Bruchteil der Daten einer 3D-Seismik und kann in der Nähe liegende Verwerfungen und Risse im Untergrund nicht feststellen (https://www.dea-group.com/de/technologie/exploration/seismik). Das ist aber gerade im Feld Sterup zwingend notwendig, wie Frau Rosenbaum (LLUR) anhand der Dissertation von Lehné aus dem Jahr 2005 darlegte. Im Feld Sterup befinden sich die größten Bodenbewegungspotential von Schleswig-Holstein, direkt um den Salzstock herum.
Dr. Windhaus (LBEG) stellte am 26.05.2016 klar, dass nach Fertigstellung der Bohrung keine Beteiligung der regionalen Behörden mehr erfolgen würde. Was auch immer mit diesem Bohrloch anschließend geschehen würde, ob Öl gefördert, Heißdampf, Kohlendioxid oder Lagerstättenwasser verpresst würde bzw. trotz derzeitiger, allerdings rechtlich irrelevanter Beteuerungen später doch gefrackt werden sollte, wie es bereits mindestens 62 Mal in Schleswig-Holstein in vergleichbaren Gesteinsformationen zur Ölförderung erfolgte, würde dann nur noch zwischen Bergamt und Unternehmen ausgehandelt werden.
Darüber hinaus wurde jetzt bekannt, dass die Erlaubnis Sterup auch ausdrücklich zur Aufsuchung von Öl im Zechsteinkarbonat in 3000 m Tiefe dienen soll. Beim Zechsteinkarbonat handelt es sich um einen Kalkstein, aus dem sich nur durch Fracking Erdöl gewinnen lässt. Mit der Erlaubnis Sterup wurde in Schleswig-Holstein die Tür für „unkonventionelles“ Fracking weit geöffnet. Die vom Bundestag aktuell verabschiedeten Gesetze erlauben Fracking in Sandstein und Kalkstein ausdrücklich. Hier haben die Firmen die von ihnen gewünschte Rechtssicherheit erhalten.
Dr. Reinhard Knof