Am 1. März 2017 startete die Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Bündnispartner sind der Bunderverband der Bürgerinitiaven Umweltschutz (BBU), BI Hände weg von Schwedeneck,
BI Stop-Fracking-Kiel, BI Unterelbe/Brunsbüttel, BUND Schleswig-Holstein, Bündnis Kielwasser, 
Piratenpartei Schleswig-Holstein, Schutzstation Wattenmeer un der Wasserbeschaffungsverbandes  (WBV) Panker – Giekau
Alle wahlberechtigten Schleswig-Holsteiner können sich jetzt >>> HIER <<<  informieren, die Unterschriftenlisten beidseitig ausdrucken und unterschriebene Listen an die Initiatoren der Volksinitative schicken, um Fracking bei uns zu verhindern.
Unterschriftenlisten zum download finden Sie >>> HIER <<<

Initiative für ein Gesetz zur Verbesserung des Wassergesetzes und des Landesverwaltungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Fracking, also das gewaltsame Aufbrechen des Untergrunds zur Öl- oder Gasförderung, ist mit unüberschaubaren Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für Wasser, Boden und Eigentum verbunden. In Schleswig-Holstein wurde früher verbreitet gefrackt. Ein erneuter Einsatz droht die riskante Ölförderung wieder wirtschaftlich zu machen. Ölkonzerne planen neue Bohrungen, unter anderem vor der Nord- und Ostseeküste. Dabei hat es in Schleswig-Holstein schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt vergiftet wurden.

Das 2016 beschlossene Fracking-Bundesgesetz schließt Fracking nur in bestimmten Gesteinschichten aus, die aber in Schleswig-Holstein gar nicht vorherrschend sind – im Übrigen macht es Fracking in Schleswig-Holstein rechtssicher möglich (Fracking-Ermöglichungsgesetz). Ein Verbot neuer Öl- und Gasbohrungen, wie es zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens vom Dezember 2015 notwendig wäre, wird im Bundesgesetz erst gar nicht thematisiert.

Um Fracking ganz zu verhindern, benötigen wir eine Änderung des Wassergesetzes in Schleswig-Holstein. Die Länder haben nämlich das Recht, vom Wassergesetz des Bundes abzuweichen.

Mit der Volksinitiative wollen wir drei grundlegende Dinge erreichen:

  1. Schutz unseres Wassers
    Trinkwasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Tiefenwasser und Brackwasser sollen geschützt werden. Ein genereller Gewässerschutz vor Fracking ist nötig, weil all diese Wasservorkommen betroffen wären und ihr Wert für künftige Generationen noch gar nicht feststeht. Internationale Erfahrungen mit Fracking haben gezeigt, dass Wasserverunreinigungen mit großer Wahrscheinlichkeit eintreten und praktisch nicht rückgängig zu machen sind – so wird die soziale Verantwortung für die Zukunft durch das Fracking-Bundesgesetz missachtet.Verunreinigungen und Gefährdungen durch Verpressung von Lagerstättenwasser und Rückständen, durch Bohrungen, seismische Untersuchungen und Förderung von Erdöl und Erdgas müssen durch eine Verschärfung des Wasserrechts in Schleswig-Holstein vermieden werden. Verunreinigungen und Gefährdungen durch Fracking sind nur durch ein generelles Verbot zu verhindern.
  2. Meeres- und Küstenschutz
    Küstennahe Gewässer müssen vor Ölförderung und Fracking geschützt werden. Meere sind Quelle des Lebens, der Tier- und Pflanzenwelt und ebenfalls Teil der Ernährungsgrundlage.
    Küstenschutz ist auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel von Bedeutung.
  3. Offenlegung des betrieblichen Gefahrenpotenzials
    Es darf in öffentlichen Angelegenheiten keine Geheimhaltung geben.
    Das öffentliche Interesse an sauberen Lebensgrundlagen muss in jedem Fall Vorrang vor Unternehmensinteressen haben.
    Bisher werden die Pläne von Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Einer Offenlegung der Arbeitsvorgänge und der verwendeten chemischen Stoffe muss Vorrang vor Betriebsgeheimnissen und Gewinnerwartungen einzelner eingeräumt werden.

Fracking und Ölförderung bedeuten:

  • Gefahren für die Sicherung von gesunden Nahrungsmitteln, womit die Ernährungssouveränität grundlegend gefährdet ist.
  • Gefahr von Krankheiten, Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung bei Vergiftung von Wasser, Luft oder Boden: das Recht auf ein gesundes Leben wird aufs Spiel gesetzt.
  • Klimaschädlichkeit. Es darf keine Erschließung neuer Öl- und Gasvorkommen mehr zugelassen werden, da wir heute wissen, dass 80% der bekannten fossilen Vorräte im Boden bleiben müssen, wenn wir das in Paris vereinbarte Klimaschutzziel erreichen wollen.
  • Es werden voraussichtlich viele Arbeitsplätze gefährdet, insbesondere im Tourismus.
  • Es bestehen Risiken für die Gebäudesicherheit und eine Wertminderung von Grundstücken.

Was wir wollen:

Sauberes Wasser, reine Lebensmittel, ungefährdete Gesundheit, Erhalt der Natur und Umwelt für Mensch und Tier, Erhalt guter Lebensbedingungen für unsere Zukunft.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines Landesgesetzes, das Fracking und Wassergefährdung verhindert – das Bundesgesetz bietet keinen ausreichenden Schutz der Umwelt. Der Landtag lehnt ein Landesgesetz zum verbesserten Schutz unseres Wassers bisher jedoch mehrheitlich ab.

Daher bleibt uns nur der Weg über eine Volksinitiative für ein nachhaltiges Wasserschutzgesetz.

Wie läuft eine Volksinitiative ab?

Unser Bündnis muss mindestens 20.000 gültige Unterschriften sammeln. Unterzeichnen kann jede/r der/die in Schleswig-Holstein zur Landtagswahl wahlberechtigt ist. Wer seinen Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein und deutsche Staatsbürgerschaft hat sowie über 16 Jahre alt ist kann unterschreiben..

Wie geht es nach der Volksinitiative weiter?

Ist die Volksinitiative erfolgreich, muss der Landtag sich damit befassen. Im Anschluss kann das Bündnis ein Volksbegehren starten, wenn der Landtag keinen Beschluss im Sinne der Initiative fasst. Bei einem Volksbegehren sind die Hürden deutlich höher. Es müssen Unterstützungsunterschriften von mindestens 3,6 Prozent der Wahlberechtigten in Schleswig-Holstein gesammelt werden. Das sind ca. 80.000 Menschen. Dafür hat das Bündnis maximal sechs Monate Zeit.

Wenn wir diese Hürde geschafft haben, kommt es zum Volksentscheid: Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins können abstimmen. Eine erfolgreiche Volksabstimmung erhöht den politisch Druck auf die Landesregierung, CETA im Bundesrat abzulehnen.

Wie oft gibt es Volksinitiativen?

Bislang gab es 19 Volksinitiativen in Schleswig-Holstein, vier davon konnten die Hürden zum Volksbegehren überspringen. Von diesen vier Volksbegehren waren zwei erfolgreich und führten zu einer landesweiten Volksabstimmung. Aber Volksinitiativen sind auch erfolgreich, wenn sie im Einvernehmen mit den Initiatoren vom Landtag übernommen werden. So wie es 2011 der Fall war, als Mehr Demokratie mit einem sechzehn Organisationen starken Bündnis mit zwei Initiativen für mehr direkte Demokratie in Schleswig-Holstein und auf Bundesebene eintrat.

MATERIAL wie Unterschriftenlisten, Flyer und Hintergrundinfos finden Sie >>> HIER <<<

FOTO © Wassertropfen: Zirconcusso-Freepik.com

Artikel in Der Reporter vom 6.Dez.17 „Damit Schleswig-Holstein endlich vor Fracking geschützt ist“
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