Pressemitteilung vom 02.05.2019

Volksinitiative zum Schutz des Wassers ist schon mit 5 von 6 Punkten erfolgreich

Mehr als zwei Jahre nach dem Start der Volksinitiative zum Schutz des Wassers und zahlreichen Gesprächen zwischen Landtagsvertretern und Vertrauenspersonen der Volksinitiative sind jetzt alle unstrittig zulässigen 5 Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht.

Am Dienstag haben die Koalitionäre auch eine Änderung des Informationszugangsgesetzes für mehr Transparenz beim Landtag eingereicht. Damit wird es Behörden zukünftig möglich sein, bei überwiegendem öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage Informationen zu veröffentlichen. Bisher war es z.B. den Kreisen und Gemeinden verboten, über geplante umweltschädliche Vorhaben auch ohne konkrete Anfrage zu informieren, wenn es sich um sogenannte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Beispielsweise wurden Details von Ölbohrplänen, aus denen sich das betroffene Gebiet und der beabsichtigte Einsatz der Fracking-Methode ergeben konnte, geheim gehalten.

Hintergrund:

Die unstrittig zulässigen Teile der Volksinitiative zum Schutz des Wassers liegen jetzt alle dem Landtag zur Beratung vor. Dadurch muss die Volksinitiative zum Schutz des Wassers nicht in die nächste Phase, das Volksbegehren, starten.

Die Bedenken aus Reihen der Landesregierung gegen die Änderung des § 88a LVwG (Umdruck 19/2080) konnten durch eine inhaltsgleiche Einfügung der Gesetzesinitiative in das Informationszugangsgesetz ausgeräumt werden.

Damit steht nur noch eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit eines bundesweit einmaligen Frackingverbots im Landeswasserrecht an, die noch für dieses Jahr erwartet wird.


Dr. Reinhard Knof