NEWSLETTER, JULI 2019
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
sehr geehrte Damen und Herren und Interessierte,
diese Themen finden Sie heute in unserem Newsletter:
- Von der Volksinitiative zum Schutz des Wassers zum Volksbegehren zum Schutz des Wassers
- CCS
- LNG (verflüssigtes Erdgas)
- Hinweis auf Bauarbeiten an unserer Website
Von der Volksinitiative zum Schutz des Wassers zum Volksbegehren zum Schutz des Wassers
Warum?
Die Kieler Regierungskoalition hat den mit der Volksinitiative zum Schutz des Wassers abgestimmten Gesetzentwurf zur Änderung des Informationszugangsgesetzes ohne Rücksprache mit den Vertrauenspersonen überraschend geändert. Der nicht abgesprochene Änderungsantrag wurde von den Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und den Abgeordneten des SSW mit Datum vom 19.06.2019 eingebracht (s. Umdruck 19/2634 (neu)). Dadurch wurde aus dem vereinbarten Gesetzentwurf (Drucksache 19/1436 vom 30.04.2019) eine wert- und bedeutungslose Placebo-Gesetzesänderung.
Dieses antidemokratische Verhalten der Landtagsmehrheit ist sehr enttäuschend. Die Volksinitiative zum Schutz des Wassers, mit mehr als 42.000 Unterschriften, wird hiermit von der Kieler Regierungskoalition schlicht ignoriert.
Daher wird das bereits beantragte und vom Landtag für zulässig befundene Volksbegehren vom 02.09.2019-02.03.2020 durchgeführt.
Worum geht es?
Es geht um das Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und des Landesverwaltungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein, um das Wasser zu schützen, sowie um Transparenz und Zugang zu Informationen in diesem Zusammenhang. Den genauen Text der Änderung des Landeswassergesetzes finden Sie im Anhang (ganz unten).
Warum setzen wir uns für eine Änderung des Landeswassergesetzes
ein?
Hier ein kurzer Rückblick:
Im Jahre 2013 wurden für knapp ein Drittel der Fläche Schleswig-Holsteins bergrechtliche Lizenzen zur Förderung oder Suche nach Erdöl erteilt oder beantragt. Für alle erteilten Lizenzen galt, dass mit dem Einsatz der Fracking-Technik zu rechnen war.
Nur dem breiten Widerstand von Gemeinden, Verbänden und Bürgerinitiativen ist es zu verdanken, dass die Pläne zur Förderung von Erdöl mittels Fracking verhindert werden konnten.
Um diesen Erfolg nachhaltig zu sichern ist es notwendig, ein Landesgesetz zu schaffen, das Fracking und die Gefährdung des Wassers rechtssicher verhindert. Die Änderung des Landeswassergesetzes muss erfolgen, ehe neue Lizenzen vergeben werden, die zu Fracking führen können.
Mit dem vorläufigen Inkrafttreten des EU-kanadischen Handelsabkommen CETA ist die Gefahr von noch mehr Fracking in Europa wesentlich größer geworden. Rund 75% der weltweit tätigen Bergbauunternehmen haben ihren Geschäftssitz in Kanada.
Darum haben wir, gemeinsam mit unseren Bündnispartnern, Anfang 2017 die Volksinitiative zum Schutz des Wassers gestartet. Am 29. Mai 2018 konnten wir über 42.000 Unterschriften von Bürgern aus Schleswig-Holstein an den Landtagspräsidenten Herrn Schlie vor dem Landeshaus übergeben. Damals wurde die Volksinitiative von den im Landtag vertretenen Parteien einhellig begrüßt, dann jedoch kein einziger der sechs Gesetzesänderungsanträge umgesetzt. Zwar war eine Umsetzung zugesagt und auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt, dann jedoch ohne öffentliche Begründung wieder abgesetzt worden. Vier der fünf Gesetzesänderungen zum Schutz des Wassers hat die Regierungskoalition wieder auf die Tagesordnung gesetzt, kann die Verabschiedung aber jederzeit wieder verweigern. Schon zur Sicherung dieser vier Gesetzesänderungen ist das Volksbegehren erforderlich.
Mit den Fraktionen der Regierungskoalition war ein Gesetzentwurf im Informationszugangsgesetz vereinbart worden, der für mehr Transparenz durch Behörden und Gemeinden sorgen sollte. Mit dem Gesetzentwurf sollten Gemeinden und Behörden berechtigt werden, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse preis zu geben, wenn das öffentliche Interesse dies erfordert. Das galt ausdrücklich auch für Fälle von Korruption.
Durch den Änderungsantrag der Regierungskoalition, der nicht mit den Vertrauensleuten der Volksinitiative zum Schutz des Wassers abgesprochen war, sind die wichtigsten Transparenzregelungen nicht in das Gesetz übernommen worden.
Darum gehen wir jetzt in das Volksbegehren.
Warum ist das Volkbegehren wichtig?
Im Bereich Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren erreichen:
Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden soll es zukünftig rechtssicher erlaubt sein, im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage, Informationen beispielsweise der folgenden Art weiterzugeben oder zu veröffentlichen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden:
- Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode
- Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle
- Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben
Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:
- besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen
- Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt)
- sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
- Haftung von Ölkonzernen für Schäden
Die Koalition ist in diesen Punkten über Versprechungen bisher
nicht hinaus gekommen.
Wir benötigen 80.000 Unterschriften von Wahlberechtigten*) aus Schleswig-Holstein innerhalb von 6 Monaten ab dem 02.09.2019. Die Unterschriften können sowohl auf Ämtern und Rathäusern abgegeben, als auch von uns an anderen Stellen und auf der Straße gesammelt werden. Beim Volksbegehren dürfen auch andere öffentliche Stellen beim Sammeln unterstützen, wie Büchereien, Schwimmbäder, usw. Wir bitten um Meldungen, wer in welchem Gebiet/Ort/Stadt sammeln kann. Wegen des Datenschutzes werden nur Unterschriftenzettel für Einzelunterschriften zur Verfügung gestellt. Bitte diese Information jetzt schon verbreiten, damit wir ab dem 02.09.2019 gut vorbereitet starten können. Der OMNIBUS wird uns auch dieses Mal wieder unterstützen.
Mail an: info@kein-co2-endlager.de
*) Wahlberechtig ist, wer EU-Bürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 6 Wochen in S-H wohnt.
CCS
Fast täglich erscheinen inzwischen Berichte, nach denen CCS alternativlos sei, um die Klimaziele zu erreichen. Damit soll die Bevölkerung an diese unverantwortliche Technik gewöhnt und Klimaschützer diffamiert werden. Gleichzeitig wurde der Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein und anderswo in Deutschland weitgehend ausgebremst. Für die Stromerzeugung mit Solar gilt weiterhin der Deckel, der die Energiewende weitgehend zum Erliegen bringt.
Nach unserer Einschätzung dient die Diskussion um CCS nur dazu, die Energiewende weiter zu verschleppen und die fossile Energiewirtschaft zu schützen.
LNG-Terminal in Brunsbüttel
Für den LNG-Terminal in Brunsbüttel will die Landesregierung 50 Mio. Euro bereitstellen, der Bund noch einmal 50 Mio. Euro und die Gasendkunden sollen 80 Mio. Euro für die Pipelineanbindung beitragen, damit die Unternehmen mit dem geplanten Terminal überhaupt eine Möglichkeit erhalten, Gewinne zu machen. Gleichzeitig beschloss die Landesregierung, die Entwicklung von Wärmenetzen in den Kommunen Schleswig-Holsteins mit 5 Mio. Euro zu fördern. Wir finden die Prioritäten falsch gesetzt.
Inzwischen hat die Bundesumweltministerin die Landesregierung von Schleswig-Holstein aufgefordert, das DUH-Gutachten zum LNG-Terminal in Brunsbüttel, das diesen aus Sicherheitsgründen als nicht genehmigungsfähig einstuft, sehr ernst zu nehmen. Auch die Stadtwerke in Schleswig-Holstein haben sich deutlich gegen den geplanten LNG-Terminal positioniert.
Hinweis auf Bauarbeiten an unserer Website
Unsere Website ist aufgrund einiger technischer Änderungen vom 22.07. – 28.07.2019 nicht erreichbar. Ab dem 29.07.2019 sollten alle Seiten wieder voll erreichbar sein.
Der Vorstand
Nur gemeinsam sind wir stark im Widerstand gegen CO2-Endlager und Fracking. Bitte unterstützen Sie uns! Wir waren bisher sehr erfolgreich, dürfen aber nicht nachlassen!
V.i.S.d.P.: Dr. Reinhard Knof
Spendenaufruf:
Jede Spende hilft!
Für unsere Arbeit, wie z.B. den Druck von Plakaten, Unterschriftenlisten und Flyern und laufende Kosten benötigen wir neben unserem ehrenamtlichen Engagement auch Geld.
Wir bitten deshalb um Spenden, die bis zu einer Höhe von 200 Euro durch den Überweisungsbeleg direkt steuerlich geltend gemacht werden können. Für höhere Summen und auf Wunsch erstellen wir eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Überweisungen bitte auf das hier angegebene Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. tätigen.
IBAN: DE86 2176 3542 0007 7190 19 BIC: GENODEF1BDS bei der VR-Bank