Pressemitteilung vom 02.12.2019
Verfassungsgericht entscheidet über Frackingverbot
Am 06.12.2019 wird das Landesverfassungsgericht um 12 Uhr die Entscheidung zur Zulässigkeit des von der Volksinitiative zum Schutz des Wassers geforderten Frackingverbots im Landeswassergesetz bekannt geben.
Dabei hatte das Gericht nicht nur zu überprüfen, ob ein Frackingverbot überhaupt im Landeswassergesetz verankert werden darf, sondern auch die Rechte der Bürger im Verhältnis zum Landtag zu bewerten, wenn es um die Überprüfung der Zulässigkeit von Volksinitiativen geht. Deshalb reicht die Bedeutung dieses Verfahrens weit über das angestrebte Frackingverbot hinaus und wird die Weichen für zukünftige Volksinitiativen stellen.
Über ausführliche Berichte der Presse zu dieser wichtigen Urteilsverkündung würden wir uns sehr freuen. Vertrauenspersonen der Volksinitiative werden für Interviews zur Verfügung stehen.
Dr. Reinhard Knof
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.