Nordfriesland „Resolutionen reichen nicht aus, um die eigene Bevölkerung, Umwelt, Grundwasser und lokale Wirtschaft zu schützen.“
Das bekräftigt die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager mit Blick auf die umstrittene Fracking-Fördertechnik. Bei dieser werden Erdöl und Erdgas mittels Wasser und Chemikalien aus tief gelegenen Gesteinsschichten gefördert.
Die Initiative fordert deshalb alle betroffenen Gemeinden in den sogenannten Erlaubnisfeldern zur Suche nach Kohlenwasserstoffen dazu auf, beim Bergamt Widersprüche gegen erteilte Lizenzen einzulegen. Denn laut Aussage der Bundesregierung seien die Gemeinden bereits im Erlaubnisverfahren zu beteiligen, „was nicht erfolgt ist“. Und: „Wir haben bereits gesehen, dass Widerstand erfolgreich sein kann.“
„Äußerst verwundert“ ist die Bürgerinitiative einer Mitteilung zufolge über Aussagen von Dr. Andreas Wasielewski, dem Referatsleiter für Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten im Kieler Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, vor den Mitgliedern des nordfriesischen Gemeindetages (wir berichteten). „Bereits im Zulassungsverfahren müssen Behörden künftig auch die privaten Belange betroffener Bürger in einer Gesamtabwägung berücksichtigen und ihnen Klagemöglichkeiten einräumen, heiße es in einem Karlsruher Urteil zu Gazweiler II. In diesem Zusammenhang verweist die Initiative auf die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Grünen bezüglich Fracking:
„Nach höchstrichterlicher Auslegung sind die betroffenen Kommunen bereits jetzt in der ersten Stufe des bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens an dem Verfahren zu beteiligen, soweit ihre Belange betroffen sind.“
Insofern setze sich Wasielewski über die Entscheidungen von mehr als 200 Gemeinden hinweg, juristisch begründete Widersprüche gegen die erteilten Erlaubnisse und Bewilligungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu erteilen.
Die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager begrüßt die Rückgabe der Lizenz „Rosenkranz-Nord“ und sieht sich mit diesem Etappenerfolg im Widerstand gegen Fracking sowie das undurchsichtige bergrechtliche Verfahren bestätigt. Insbesondere durch die Widersprüche zahlreicher Gemeinden sei der Druck auf die Unternehmen so groß, dass eine wirtschaftliche Förderung nicht mehr zu erwarten ist. Die Ankündigungen anderer Firmen, die Aufsuchungen ruhen zu lassen oder zu überdenken, reichten nicht aus. „Auch hier ist eine Rückgabe der unter Missachtung geltenden Rechts erteilten Lizenzen erforderlich“, so die BI.
Die Bürger und Gemeinden sollten sich vom ersten Teilerfolg nicht täuschen lassen. Denn Fracking sei dadurch nur kurzfristig vom Tisch. Neue Anträge seien vor allem dann zu erwarten, wenn die geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) unterzeichnet sind.
Die BI appelliert deshalb, den Druck auf die europäische Kommission hochzuhalten, die Verträge nicht zu unterzeichnen. Jede Gemeinde könne zusätzlich zum Widerspruch ihr Gemeindegebiet als „Frackingfreie Gemeinde“ ausweisen, so wie es viele Gemeinden in Holland, England oder auch in Deutschland gemacht hätten. „Energiekonzerne werden sich sehr gut überlegen, ob sie dort Fracking beantragen, wo sich Gemeinde und Bürger gegen Fracking wehren.“, so die BI.“
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