Newsletter August 2025
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
diese Themen finden Sie heute in unserem Newsletter:
- Einladung zur Jahreshauptversammlung am 01.10.2025
- CCS
- LNG (verflüssigtes Erdgas) in Brunsbüttel
- Freiwillige Mitgliedsbeiträge
Einladung zur Mitgliederversammlung
der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. am Mittwoch, 01.10.2025
in Bergers Landgasthof, Dorfstraße 28, 25917 Enge-Sande
Einlass ab 18.30 Uhr
Beginn der Versammlung um 19:00 Uhr
Liebe Mitglieder, liebe Gäste,
wir laden Sie herzlich zu unserer Mitgliederversammlung ein.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung sowie Genehmigung der Tagesordnung
3. a) 15 Minuten Impulsvortrag zum Stand von CCS
b) Diskussion mit Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein zu CCS (Einladungen laufen)
4. Bericht des 1. Vorsitzenden, u.a. zur aktuellen Situation zu den LNG-/Flüssiggas-Terminals in Brunsbüttel. Stellungnahmen-Widersprüche-Einwendungen-Klage
5. Bericht der Kassenwartin – Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024
6. Bericht der Kassenprüfer:innen
7. Entlastung des Vorstands
8. Wahl eines Wahlleiters/einer Wahlleiterin und von Wahlhelfer/innen
9. Wahlen:
– 1. Vorsitzende/r;
– stellvertretende/r Vorsitzende/r
– Kassenwart/in
– Schriftführer/in
– (bis zu) fünf Beisitzer/innen –
– (bis zu) fünf stellvertretende Beisitzer/innen
– (bis zu) drei Kassenprüfer/innen
10. Wahlergebnis:
– Begrüßung des neuen Vorstandes und der Beisitzer/innen
– Begrüßung der neuen Kassenprüfer/innen
– Verabschiedung der ausgeschiedenen Mitstreiter/innen
9. Ausrichtung der Bürgerinitiative in den nächsten 2 Jahren
10. Geplante Aktionen für die nächsten 12 Monate
11. Verschiedenes / Diskussion /Aussprache
Der Vorstand
CCS
Greensand und Rödby: Wir haben die Landesregierung von Schleswig-Holstein aufgefordert, ihr Einverständnis zu den CO2-Endlagern in Greensand und Rödby (dänische Endstation des Fehmarnbelttunnels) zurückzuziehen und ein ordentliches UVP(Umweltverträglichkeit)-Verfahren durchzuführen. Das ist um so notwendiger, weil wir inzwischen wissen, dass Korrosionsraten von 7 mm pro Jahr in alten Gasbohrlöchern nicht nur theoretisch möglich sind. Mit den beiden Leckagen der CO2-Deponie in DEKATUR/USA im letzten Jahr gibt es bereits ein erstes Beispiel für die zu erwartende Undichtigkeit eines großteils der geplanten CO2-Endlager.
Das KSpTG (Kohlendioxidspeicher- und Transportgesetz) wurde vom Bundeskabinet beschlossen und geht jetzt in den Bundestag. Hier ist der Entwurf: KspG-neu.pdf Die Bundesregierung beschleunigt das Verfahren für CCS zu einem Zeitpunkt, an dem das Scheitern dieser Technik gerade auch für Müllverbrennung und Zementwerke nachgewiesen wurde. https://www.ressourcenwende.net/blog/ccs-im-abfallsektor-untergraebt-kreislaufwirtschaft-und-klimaschutz/
Die EU führt derzeit eine Online-Konsultation zu einem geplanten EU-CCS-Gesetz durch.
Es wäre gut, wenn sich möglichst viele Personen, Verbände, Gemeinden und Kreise einbringen würden. Die Frist läuft noch bis 11.09.2025. Bitte zahlreich beteiligen!
Wer Kontakte hat, bitte schnell nutzen.
LNG in Brunsbüttel
Heizwerk für die FSRU: Das Verfahren läuft noch. Wir gehen davon aus, dass die Genehmigung trotz unserer Einwände erteilt werden wird und wir dann gegen den Beschluss klagen müssen.
Neuer Anleger in Brunsbüttel: Die Brunsbüttel Ports GmbH hat einen Genehmigungsbescheid für den sogenannten West-Jetty erhalten. Wir werden dagegen, voraussichtlich mit den Anwohnern und einer anderen Umweltorganisation, Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht erheben. Die Anwältin ist nach dem gestrigen Vorstandsbeschluss mit der Erhebung der Klage beauftragt worden.
Antrag auf Verlängerung bis 2029:
Die DET hat einen Antrag gestellt, die FSRU Hoegh Gannet bis 15.02.2029 am jetzigen Standort zu belassen. Wir haben uns an dem Verfahren beteiligt und zuletzt am 24.08.2025 eine Stellungnahme im online-Verfahren zu den Erwiderungen der Antragstellerin abgegeben.
Es ist weiterhin geplant, die Anwohner und Umwelt massiven Lärm- und Schadstoffbelastungen auszusetzen. Begründet wird das damit, dass es für „Seehafenumschlag“ keine Grenzwerte gäbe und deshalb bei der Belieferung der FSRU mit LNG keine Beschränkungen zu beachten wären. Allerdings handelt es sich bei der Belieferung der FSRU mit LNG nicht um Seehafenumschlag.
Einordnung der Anlieferung von LNG zur Regasifizierung auf einer FSRU: mit Fokus auf die technischen, logistischen, rechtlichen und funktionalen Aspekte, um klar zwischen Seehafenumschlag und Belieferung einer Industrieanlage zu unterscheiden.
1. Technisch-funktionale Einordnung
Seehafenumschlag
• Definition: Umladen von Gütern zwischen verschiedenen Transportmitteln (z. B. Schiff ↔ LKW/Schiene) im Hafenbereich.
• Charakter: Reine Durchgangsstation, ohne stoffliche Veränderung der Ware.
• Beispiel: Containerumschlag, Massengutumschlag (Erz, Kohle), RoRo-Verkehr.
FSRU-Belieferung
• LNG wird auf dem Schiff nicht einfach nur gelöscht, sondern:
◦ Zwischengelagert in Tanks (auf der FSRU).
◦ Regasifiziert durch Erwärmung (z. B. mit Meerwasser oder Heizsystemen).
◦ Ins Gasnetz eingespeist (meist über Pipelineverbindung zum Land).
• Charakter: Stoffliche Umwandlung + energiewirtschaftliche Nutzung = industrielle Verarbeitung.
• Ergebnis: LNG wird nicht weitertransportiert als LNG, sondern in neuer Form (Gas) verwendet.
• Das boil-off-Gas des LNG wird teilweise für den Betrieb der Motoren der FSRU verwendet.
Technisch gesehen liegt im Falle der Hoegh Gannet eine stoffliche Verarbeitung von LNG vor – ein klassisches Merkmal von industrieller Belieferung, nicht von Umschlag.
Fester LNG-Terminal:
Am festen LNG-Terminal in Brunsbüttel wird weiterhin mit vorläufigen Genehmigungen gebaut. Bisher liegen uns wesentliche Unterlagen zum Vorhaben nicht vor. Wir haben gegen bisherige vorläufige Bescheide mangels Aussicht auf Erfolg auf Klagen verzichtet.
Der Vorstand
Freiwillige Mitgliedsbeiträge
Auf der Mitgliederversammlung im November 2018 wurde beschlossen, die Mitglieder der Bürgerinitiative um freiwillige Mitgliedsbeiträge zu bitten. Wir freuen uns sehr darüber, dass unser Aufruf, einen freiwilligen, jährlichen Mitgliedsbeitrag*) zu leisten, gut angenommen wird.
Dies gibt uns mehr Planungssicherheit für kommende Aktionen. Vielen Dank dafür!
*) Empfehlung: einfache Mitglieder 12 €; Gemeinden 150-300 €; Kreise 1500 €
Der Vorstand
V.i.S.d.P.: Dr. Reinhard Knof
Spendenaufruf: Jede Spende hilft!
Für unsere Arbeit, wie z.B. den Druck von Plakaten und Flyern, das Einlegen von Rechtsmitteln und laufende Kosten benötigen wir neben unserem ehrenamtlichen Engagement auch Geld.
Wir bitten deshalb um Spenden, die bis zu einer Höhe von 200 Euro durch den Überweisungsbeleg direkt steuerlich geltend gemacht werden können. Für höhere Summen erstellen wir auf Wunsch eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Überweisungen bitte auf das Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. bei der VR-Bank tätigen:
IBAN: DE86 2176 3542 0007 7190 19 BIC: GENODEF1BDS bei der VR-Bank