Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) entzieht„Central Anglia AS“ die bergrechtliche Erlaubnis.
Unsere Bürgerinitiative hat aufgedeckt, dass sich der Investor der Firma aus dem Projekt „Sterup“ zurückgezogen hat. Folglich widerruft das Ministerium nach Bundesberggesetz die Erlaubnis.
7. September 2016
Fehlender Investor – Bergbauberechtigung für Feld Sterup wird widerrufen
KIEL. Die bergerechtliche Erlaubnis der Firma Central Anglia für das Feld Sterup wird widerrufen. Einen entsprechenden Bescheid hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) heute (7. September 2016) in enger Abstimmung mit dem Energiewendeministerium der Firma übersandt. Damit muss die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Öl und Gas) binnen eines Monats zurückgegeben werden; die Lizenz erlischt.
Grund für den Widerruf ist, dass Central Anglia AS nicht über ausreichende Finanzmittel verfügt und daher die nach dem Bundesberggesetz erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit nicht glaubhaft machen kann. Dies ist aber eine der Voraussetzungen, damit eine bergrechtliche Erlaubnis überhaupt erst erteilt wird. Entfällt eine solche Voraussetzung nachträglich, ist die Bergbauberechtigung zu widerrufen.
Dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) war Ende Juni bekanntgeworden, dass sich der Investor der Central Anglia bereits Ende 2015 zurückgezogen hatte. Das LBEG prüfte den Sachverhalt unverzüglich und forderte die Central Anglia auf, eine Vereinbarung mit einem neuen Investor oder ein vergleichbares Dokument vorzulegen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit glaubhaft nachzuweisen. Dieses erfolgte nicht, auch nicht im Rahmen der am 17. August eingeleiteten Anhörung zum Widerruf der Erlaubnis.
Im Rahmen der Anhörung verwies Central Anglia zwar insbesondere auf die noch laufenden Vertragsverhandlungen mit einem potenziellen Investor. Aussagefähige Dokumente des potenziellen Investors hinsichtlich der geplanten Kooperation wurden aber weiterhin nicht vorgelegt. Nach wie vor ist also völlig ungewiss, ob überhaupt und wenn ja wann und unter welchen Umständen der Investor für Central Anglia AS zur Verfügung steht.
Gegen den Widerrufsbescheid kann Central Anglia innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Die Antragsverfahren für die ebenfalls von der Firma Central Anglia begehrten Erlaubnisse für die Felder „Eckernförde„, „Waabs“ und „Leezen“ bleiben vor diesem Hintergrund weiterhin ruhend gestellt.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melur.schleswig-holstein.de
FOTO: screenshot Homepage Central Anglia AS