LNG-Anlagen in Brunsbüttel überdimensioniert und
klimaschädlich – Bündnis kritisiert Planverfahren West-Jetty

  • Bündnis kritisiert überdimensionierte und klimaschädliche LNG-Planungen in Brunsbüttel
  • Absehbare staatliche Fehlinvestitionen in Milliardenhöhe zu erwarten
  • Genehmigungen für Schlickverklappungen sowie schlüssiges Havarie- und
    Störfallmanagement weiterhin fehlend
    Brunsbüttel/Kiel: In Brunsbüttel werden neben dem bereits 2023 genehmigten Liegeplatz der
    FSRU (Floating Storage and Regasification Unit), einem stationären, schwimmende LNG-
    Terminal (Liquified Natural Gas) mit Regasifizierungsanlagen, derzeit zwei weitere LNG-
    Anlagen geplant. Ein weiterer Anleger – dem West-Jetty – sowie einem festen Terminal
    hinter dem Deich auf der Landseite.
    Die staatlichen Investitionen in die LNG-Anlagen in Brunsbüttel sind überdimensioniert und
    konterkarieren die Klimaziele Deutschlands. Diesen Vorwurf erhebt ein Bündnis aus Bund für
    Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH),
    der BI gegen CO2 -Endlager und einer Anwohnerinitiative Brunsbüttels, vertreten durch deren
    Sprecher Christian Barz in ihren Stellungnahmen zu der ersten Planänderung des
    sogenannten West-Jettys im Brunsbütteler Elbehafen.
    Das Bündnis stellt sich angesichts der klimatischen Veränderungen und der durchgängig
    guten energetischen Versorgungslage in Europa die Frage, ob der Bezug von LNG aus
    amerikanischen Frackinggasen notwendig sei und wir uns die Nutzung von verflüssigtem
    Gas überhaupt noch leisten können. Entgegen den ursprünglichen Prognosen ist die bereits
    genehmigte FSRU aus wirtschaftlichen Gründen schon jetzt nicht ausgelastet und es gibt
    keinen Hinweis, dass sie es zukünftig sein wird.
    „Zudem ist das Planfeststellungsverfahren für den weiteren LNG-Terminal, dem Jetty-
    Westbecken, als FRSU-Liegeplatz aus unserer Sicht rechtlich weiterhin fragwürdig. Auch die
    Unterlagen zur 1. Planänderung haben unsere bisherige Kritik nicht beantworten können“ so
    Ole Eggers, Geschäftsführer des BUND SH. Ein Problem, so Eggers, ist dabei die Verbringung
    der Sedimente aus den Baggerarbeiten. „Aus den Unterlagen geht nach wie vor nicht hervor,
    inwiefern eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einbringung des Baggergutes in die
    Nordsee vor Helgoland bereits erteilt wurde. Auch die Zusammensetzung der Sedimente und
    deren Schadstoffbelastung ist noch gänzlich ungeklärt“. Marina Quoirin-Nebel, Mitglied des
    Landesvorstandes im BUND SH ergänzt: „Der Klimawandel bewirkt, dass die Temperaturen
    der Nordsee steigen. Somit steigt auch die Gefahr einer Sauerstoffzehrung durch die
    Verklappung, die wiederum für Fische und andere Meeresbewohner zum Tode führen kann.
    Diese Problematik muss in der Genehmigung mitberücksichtigt werden. Es ist außerdem zu
    befürchten, dass es mittelfristig auch zur vermehrten Algenbildung kommen kann, die dann
    die Nordseeküste belastet.“
  • „Völlig ausgeblendet wird in dem Genehmigungsverfahren der Schutz vor Terrorangriffe“
  • berichtet Dr. Reinhard Knof, Vorsitzender der BI gegen CO2 Endlager. „Wir fragen uns, ob der
  • Bevölkerung klar ist, dass die Gefahrenlage, zum Beispiel durch Drohnenangriffe, auf das
  • LNG-Terminal und deren unmittelbaren Nachbarn, dem Chemiepark mit Yara, Sava oder das
  • atomare Zwischenlager real ist? Was passiert bei der Havarie eines Schiffes mit der LNG-
  • Anlage, die in unmittelbarer Nähe zu den Schleusen des meistbefahrenen Schifffahrtsweges
  • Europas, dem Nord-Ostsee-Kanal liegt? Wie gut ist Brunsbüttel darauf vorbereitet?“ „Es fehlt
  • nach wie vor der Nachweis einer Genehmigungsfähigkeit“ erläutert Ole Eggers weiter.
  • „Unfallrisiken bei Störfällen, insbesondere im Zusammenhang mit dem nur wenige hundert
  • Meter entfernten atomaren Zwischenlager nicht zu klären, halten wir für fahrlässig.
  • Insbesondere da das Lager vom Oberverwaltungsgericht Schleswig bereits 2017 wegen
  • seiner schlechten Verfassung gegenüber äußeren Einwirkungen als nicht genehmigungsfähig
  • disqualifiziert wurde“. Das Bündnis fordert deshalb in seinen Stellungnahmen eine
  • angemessene Beachtung des Störfall- und Havarierisikos in dem Genehmigungsverfahren.
  • Pauschale Angaben zu den Risiken reichen nicht aus, ein Genehmigungsverfahren rechtlich
  • abzusichern. Sollte sich herausstellen, dass diese Risiken nicht beherrschbar sind, ist das
  • Vorhaben aus Sicht des Bündnisses nicht genehmigungsfähig.
  • „Es wurden zudem eklatante Fehler in der Bauleitplanung missachtet“, erklärt Christian Barz,
  • von der Anwohnerinitiative aus Brunsbüttel. „Der Bebauungsplan, auf den der Lärmschutz
  • ausgerichtet ist, ist wirkungslos. Infolgedessen wird der Lärmschutz nicht ausreichend
  • beachtet und wir Anwohner werden weiterhin vor Lärm ungenügend geschützt.“ Barz weiter:
  • „Wir fordern umfangreiche und lärmmindernde Maßnahmen zum Schutz unserer Gesundheit,
  • wie zum Beispiel einen Lärmschutzwall und den Einbau von Lärmschutzfenstern“.
  • Kontakt für weitere Informationen
  • Ole Eggers
  • Landesgeschäftsführer BUND SH
  • 0178 6350719
  • ole.eggers@bund-sh.de
  • Dr. Reinhard Knof
  • Vorsitzender BI gegen CO2 -Endlager
  • 0162 1389223