Newsletter, Februar 2026
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
diese Themen finden Sie heute in unserem Newsletter:
CCS: Demo vor dem Landeshaus in Kiel
CCS – Bundestag und Bundesrat beschließen Gesetz
LNG (verflüssigtes Erdgas) in Brunsbüttel
Erfolgreiche Klage der DUH gegen Klimapolitik der Bundesregierung
Freiwillige Mitgliedsbeiträge
Demo vor dem Landeshaus in Kiel
Demo gegen CCS
Carbon Capture and Storage, kurz CCS, soll Thema beim Maritimen Zukunftsdialogs der schleswig-holsteinischen Landesregierung sein.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH), die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und Fridays for Future rufen zu einer Kundgebung auf, um zu zeigen, dass CCS keine Zukunft schafft, sondern die Zukunft unserer Meere zerstört:
Donnerstag, 5. Februar 2026, 12.15 Uhr
vor dem Haus B neben dem Landtag Schleswig-Holstein,
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel.
Bitte erscheint zahlreich!
Das Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz -KSpTG
Bundestag und Bundesrat haben das KSpTG beschlossen. https://www.gesetze-im-internet.de/kspg/
Wir hatten als anti-CCS-Bündnis vorher noch an die Mitglieder des Bundesrats geschrieben, doch ohne Erfolg. Auch die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat dem Gesetz zugestimmt und lediglich eine rechtlich unverbindliche Protokollnotiz abgegeben.
Unser Schreiben an den Bundesrat:
Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates,
sehr geehrte Damen und Herren,
am 6. November 2025 wurde im Deutschen Bundestag die Änderung des Kohlendioxid-Speichergesetzes verabschiedet. Die Speicherung von Kohlendioxid ist nun sowohl unter dem Meeresboden als auch unter Land (Opt-in-Klausel) erlaubt. CCS (Carbon Capture and Storage) soll zudem für neue Gaskraftwerke eingesetzt werden können.
1. Wissenschaftliche und technische Bewertung
Mark Jacobson (Stanford University) bezeichnet CCS, DAC, blauen Wasserstoff und E-Fuels als „Betrug“. Diese Technologien seien ineffektiv und dienten vor allem der fossilen Industrie.
Dr. Ralf E. Krupp (Geologe) weist in seiner Studie „Geologische Risiken der CO₂-Verpressung in der Nordsee“ (März 2025) darauf hin, dass die geplanten CO₂-Speicher nicht dicht seien und aus physikalischen Gründen auch nicht völlig dicht sein dürften.
Der Europäischer Rechnungshof (Evaluierungsbericht 2018) kommt zu dem Ergebnis, dass keines der zwölf geförderten CCS-Projekte seine Ziele erreicht habe.
Der IPCC bewertet CCS als teuerste und ineffektivste Methode zur CO₂-Reduktion.
Das Umweltbundesamt (UBA) warnt ausdrücklich vor einer übermäßigen Fokussierung auf CCS. UBA-Präsident Dirk Messner betonte gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung, diese Technologie sei „nicht geeignet, um auf die massive Reduktion von Emissionen im Gebäudebereich, Verkehr und in der Industrie zu verzichten“.
In der UBA-RESCUE-Studie (Climate Change 36/2019) heißt es:
„Aus Vorsorgegründen haben wir entschieden, eine Lösung ohne CCS, Geo-Engineering und Atomkraft zu suchen.“
2. Ökologische und ökonomische Risiken
CCS ist energieintensiv, verbraucht große Mengen Wasser und ist bislang weitgehend unerprobt.
Die Technologie stellt somit einen ökologisch, wirtschaftlich und klimapolitisch gefährlichen Irrweg dar. CCS würde zu einem Anstieg der Strompreise führen.
Die geplanten CO₂-Pipelines (5.000–10.000 km Länge) verursachen erheblichen Landverbrauch, Enteignungen und Sicherheitsrisiken bei möglichen Leckagen. Katastrophenschutz, Feuerwehr und Krankenhäuser müssten technisch und personell aufgerüstet werden.
Kostenabschätzung:
Laut einer Studie des Institute for Energy Economics and Financial Analysis (IEEFA, Juli 2025) belaufen sich die CCS-Kosten für Großbritannien bis 2050 auf ca. 450 Mrd. Euro. Hochgerechnet auf Deutschland wären dies mindestens 1 Billion Euro – eine finanzielle Belastung, die ohne massive staatliche Subventionen nicht tragbar wäre.
3. Politische Bewertung
Mit dem Gesetz wird den fossilen Konzernen die Schaffung neuer fossiler Wirtschaftsmodelle ermöglicht, die Deutschland dauerhaft in Abhängigkeit von fossilen Energieimporten halten soll. CCS wird von ihnen als Klimaschutzmaßnahme beworben, dient jedoch primär der Verlängerung bestehender und Schaffung neuer fossiler Strukturen („Greenwashing“).
Nur etwa 5 % der Emissionen in Deutschland gelten als „unvermeidbar“ (z. B. Müllverbrennung, Zementherstellung). Durch Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft ließe sich der CO₂-Ausstoß dort erheblich senken – deutlich kosteneffizienter als durch CCS.
Das KSpTG ist somit kein Beitrag zum Klimaschutz, sondern schafft neue Umweltgefahren und finanzielle Ewigkeitslasten für kommende Generationen.
CCS zementiert die Abhängigkeit Deutschlands von fossiler Energie, gefährdet Umwelt, Wasser und Gesundheit und widerspricht dem Ziel einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Klimapolitik.
Forderung:
Bevor Entscheidungen getroffen werden, sollte sich der Bundesrat umfassend durch die Fachleute des Umweltbundesamtes informieren.
Handeln Sie im Sinne von Artikel 20a GG (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) und Artikel 56 GG (Amtseid).
CCS darf weder als im „überragenden öffentlichen Interesse“, noch als Option für fossile Kraftwerke beschlossen werden, forderten die Sachverständigen in der Anhörung. Dem schließen wir uns an. Auch im CEO-Appell für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Deutschland wird Carbon Capture and Utilization (CCU) ausdrücklich nur bei unvermeidbaren Industrieemissionen gefordert, nicht jedoch bei schwer vermeidbaren Emissionen oder gar fossilen Kraftwerken. https://klimawirtschaft.org/wp-content/uploads/2025/11/2511_SKW_CEO_Appell_Wirtschaft_Klima_Resilienz.pdf
Hören Sie bitte auf die vernünftigen Stimmen aus der Industrie!
Stoppen Sie das Kohlendioxid-Speichergesetz.
Für Mensch und Umwelt.
LNG in Brunsbüttel
Die Klage gegen die West-Jetty für die FSRU in Brunsbüttel mit Unterstützung des BUND SH und einer Anwohnerinitiative vor dem Bundesverwaltungsgericht läuft. Die Gegenseite hat am 13.01.2026 auf die Klage erwidert. Wir werden mit unserer Anwältin das weitere Vorbringen beraten.
Für den festen LNG-Terminal wurde eine 1. Teilgenehmigung erteilt. Dagegen sind wir zusammen mit der DUH in Widerspruch gegangen. Nach Zurverfügungstellung der – leider in wesentlichen Punkten großflächig geschwärzten – Antragsunterlagen arbeiten wir derzeit an der Ergänzung der Widerspruchsbegründung.
Erfolgreiche Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Klimapolitik der Bundesregierung
Grundsatzurteil für den Klimaschutz und das Klimaschutzprogramm Am 29.01.2026 kam es zu der Verkündung des Urteils in der Klimaklage der DUH gegen die Bundesregierung. Worum ging es in der Klage? Es ging um ausreichende Maßnahmen, um die Klimagasemissionen Deutschlands bis 2030 um 65 Prozent zu reduzieren, so wie es das deutsche Klimaschutzgesetz vorsieht.
Anwesend waren die zwei Bundesgeschäftsführer der DUH mit zwei Anwälten und einem Experten. Die Bundesregierung hingegen besetzte mit ihren Vertretern den halben Sitzungssaal, was den Gerichtspräsidenten zum leicht ärgerlichen Kommentar veranlasste, „Hier sitzt ja das halbe Kanzleramt,“ obwohl es ja nur noch um rechtliche Fragen gehe. Und die Regierungsseite kämpfte mit aller Kraft dafür, nicht zu mehr Klimaschutz verurteilt zu werden.
Von der Regierungsbank wehte ein eisiger Wind – sowohl in Bezug auf die DUH als auch auf den Klimaschutz: Die DUH wurde nicht nur in ihrer Klageberechtigung infrage gestellt, sondern es wurde sogar bezweifelt, ob das Klimaschutzgesetz überhaupt ein Programm sei, für dessen Verbesserung die DUH sich als Umweltverband vor Gericht einsetzen dürfe. Diese Einwände wurden vom Vorsitzenden Richter jedoch entschieden als abwegig zurückgewiesen. Und er legte gegen die Bundesregierung bemerkenswert deutlich nach: Alle unrealistischen Berechnungen der Regierung und die festgestellte Lücke von 200 Mio. Tonnen CO2 bis 2030 seien doch von dieser selbst anerkannt worden. Auf den Vorwurf der ebenfalls eingeräumten „methodischen Fehler“ im Klimaschutzplan reagierte ein Regierungsvertreter mit der Erklärung, für manche Maßnahmen hätten schlichtweg die finanziellen Mittel gefehlt. Besonders bemerkenswert war die Ankündigung eines Vertreters des Umweltministeriums, nämlich, dass die Bundesregierung nicht beabsichtige, den Umweltverbänden einen Entwurf des Klimaschutzprogramms 2026, das im März beschlossen werden soll, zur Stellungnahme vorzulegen. Tatsächlich – und darauf wies die DUH das Gericht hin – existiert noch nicht einmal ein Entwurf; und eine Einigung im Kabinett scheint noch in weiter Ferne.
Dazu passt:
Der Umweltrat hat im März 2024 festgestellt, dass Deutschland sein faires CO2-Budget bereits überschritten hat. https://emea01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.umweltrat.de%2FSharedDocs%2FPressemitteilungen%2FDE%2F2020_2024%2F2024_03_PM_CO2_Budget.html&data=05%7C02%7C%7C6d6cc49c8fa54ba6439908de4e95dbfc%7C84df9e7fe9f640afb435aaaaaaaaaaaa%7C1%7C0%7C639034602722651511%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=35RLy46whlLieHeWAQ3%2BxSKDCkP9TIrdZfcOxYG3U7U%3D&reserved=0
Auch das IGH-Klimagutachten vom 23.07.2025 https://emea01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fverfassungsblog.de%2Fklarheit-aus-den-haag%2F&data=05%7C02%7C%7C6d6cc49c8fa54ba6439908de4e95dbfc%7C84df9e7fe9f640afb435aaaaaaaaaaaa%7C1%7C0%7C639034602722604905%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=WOPy5UppwBqSWUqbo%2BIeD%2FQhd7bNjIURRJWkAgWQYPI%3D&reserved=0 stuft klimaschädliche Projekte als völkerrechtswidrig ein.
Demnach ist jede neue fossile Infrastruktur in Deutschland, wie z.B. ein LNG-Terminal, völkerrechtswidrig.
Freiwillige Mitgliedsbeiträge
Auf der Mitgliederversammlung im November 2018 wurde beschlossen, die Mitglieder der Bürgerinitiative um freiwillige Mitgliedsbeiträge zu bitten. Wir freuen uns sehr darüber, dass unser Aufruf, einen freiwilligen, jährlichen Mitgliedsbeitrag*) zu leisten, gut angenommen wird.
Dies gibt uns mehr Planungssicherheit für kommende Aktionen. Vielen Dank dafür!
*) Empfehlung: einfache Mitglieder 12 €; Gemeinden 150-300 €; Kreise 1500 €
Der Vorstand
V.i.S.d.P.: Dr. Reinhard Knof
Spendenaufruf: Jede Spende hilft!
Für unsere Arbeit, wie z.B. die laufende Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht, den Druck von Plakaten und Flyern und laufende Kosten benötigen wir neben unserem ehrenamtlichen Engagement auch Geld. Wir bitten deshalb um Spenden, die bis zu einer Höhe von 200 Euro durch den Überweisungsbeleg direkt steuerlich geltend gemacht werden können. Für höhere Summen erstellen wir auf Wunsch