Über ein Jahr lag das umstrittene Fracking-Gesetzespaket auf Eis. Nun soll es im Schatten von Fußball-Europameisterschaft und „Brexit“-Entscheidung im Eilverfahren durch den Bundestag gepeitscht werden: Mit nur drei Tagen Vorlauf hat die Bundesregierung den Termin für die Abstimmung nachträglich auf die Tagesordnung für den kommenden Freitag gesetzt. 

Für uns in Schleswig-Holstein bedeutet das, dass hier wie gehabt im Sandstein (Dogger und Rhät) sowie im Zechsteinkarbonat gefrackt werden darf, z.B in den Feldern Sterup, wo in 3000 Metern Tiefe Zechsteinkarbonat vorkommt, dessen Erschließung die Central Angia AS ausdrücklich beantragt hat. Hier greift auch keine Länderklausel!

Selbst die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zählt auf ihrer Homepage Tight-Gas-Vorkommen zu den nicht-konventionelle Lagerstätten. Der niedersächsiche Versuch aus Tight-Gas-Lagertätten konventionelle Lagerstätten zu machen um den Kunstbegriff des konventionellen Frackings zu etablieren ist somit mehr als unstatthaft.

Das UBA hat in seiner 2014er Fracking-Studie u.a folgendes festgestellt:

Der oben angeführte Wasserbedarf bei der unkonventionellen Gasförderung (sowohl Schiefer- wie Tightgasförderung) übersteigt in einigen Regionen Niedersachsens den vielfach schon heute als kritisch angesehenen Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Beregnung so deutlich, dass an dieser Stelle eine hohe Wahrscheinlichkeit von Nutzungskonflikten zwischen Erdgasförderung und Landwirtschaft zu konstatieren ist. Dies, zumal mit fortschreitendem Klimawandel und zunehmend trockeneren Sommern auch die Notwendigkeit von landwirtschaftlicher Beregnung in heute noch weniger dürregefährdeten Regionen zunehmen wird.“

BBU zur Fracking-Einigung der großen Koalition: Mogelpackung statt konsequentes Fracking-Verbot!

BBU-Pressemitteilung
22.06.2016

(Bonn, Berlin, 22.06.2016) Als Mogelpackung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Einigung der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU zum Fracking bezeichnet. Fracking werde keineswegs vollständig verboten. Fracking in bestimmten geologischen Formationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, wird in jeder Tiefe erlaubt. Davor können auch Länderklauseln nicht schützen. Und eine endgültige Entscheidung über Fracking im Schiefergestein wird nicht getroffen, sondern auf das Jahr 2021 verschoben. Der BBU appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, das Regelungspaket der Bundesregierung am Freitag abzulehnen und sich für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot einzusetzen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Die Große Koalition täuscht die Bevölkerung. Geradezu bühnenreif präsentiert sie das Stück ‚Gutes Fracking – schlechtes Fracking“. Dazu benutzt sie die Fantasiebegriffe ‚konventionelles Fracking‘ und ‚unkonventionelles Fracking‘. Doch die Technik, die zur Ausbeutung verschiedener Gesteinsschichten verwendet wird, ist immer die Gleiche. Und gleich sind auch die Umweltschäden wie Grundwasserkontaminationen oder Erdbeben sowie die Gesundheitsbeeinträchtigungen. Das Ziel von SPD und CDU/CSU ist, die juristischen Hürden für Fracking-Vorhaben in Tight-Gas-Reservoirs aus dem Weg zu räumen. Aufsuchungserlaubnisse und Betriebspläne sollen die Rechtsicherheit bekommen, die sie bisher nicht haben.“

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Auch die Hoffnung auf Länderklauseln erweist sich bei näherer Betrachtung als höchst trügerisch. Denn nur für Erprobungsmaßnahmen bedarf es der Zustimmung der Bundesländer. Ein weitergehender Ausschluss kann nur in Gebieten erfolgen, in denen untertägiger Bergbau betrieben wird oder betrieben worden ist. Um darüber hinaus rechtssicher auf Länderebene über die Raumordnung Fracking in anderen Gebieten, insbesondere Tight-Gas-Reservoirs,ausschließen zu können, würde es einer entsprechenden neuen Ermächtigung im Bundesberggesetz bedürfen. Eine solche Änderung hat weder die Bundesregierung noch die Große Koalition vorgelegt. Damit wird jeder Versuch eines Ausschlusses über einen Landesentwicklungsplan zu einem juristischen Glücksspiel.“

Auch für Bohrungen im Schiefergestein bringt die Einigung der Großen Koalition keine abschließende Sicherheit. Der Prüfungsvorbehalt für das Jahr 2021 bedeutet lediglich: In den nächsten fünf Jahren werden die Gaskonzerne die Tight-Gas-Reservoirs vollständig ausbeuten und bis 2021 kontinuierlich Druck machen, damit die Schiefergasförderung dann freigegeben wird.

Der BBU appelliert an die Bundestagsabgeordneten, dieses Spiel auf Kosten der Bevölkerung nicht mitzumachen und sich konsequent für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot einzusetzen. Der erste, notwendige Schritt hierzu ist die Ablehnung des Pro-Fracking-Rechts der Bundesregierung am kommenden Freitag im Bundestag.

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Offener Brief der Verbände BUND, Umweltinsitut Münschen. PowerShift, Robin Wood, Food & Water Europe…wurde am alle Bundestagsabgeordente abschickt:
Fracking komplett verbieten statt Klima, Natur, Trinkwasser und Gesundheit zu gefährden.

Hier geht es zum download: >>> HIER <<<