Wahlprüfsteine der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. zur Bundestagswahl 2017

Folgende Wahlprüfsteine wurden an die zur Wahl stehenden Parteien verschickt.
Die eingehenden Antworten veröffentlichen wir HIER!

Die Antwort der ÖDP vom 13.09.2017 finden Sie >>>HIER<<<

Die Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen finden Sie >>>HIER<<<

Die Antwort von DIE LINKE finden Sie >>>HIER<<<

Die Antwort der CDU/CSU finden Sie >>> HIER <<<

Die Antwort der FDP finden Sie  >>> HIER <<<

Die Antwort der PIRATEN finden Sie >>> HIER <<<

AKTUALISIERT AM 21.09.2017:  Unsere PRESSEMITTEILUNG finden Sie >>> HIER <<<

 

Komplex I: CCS (Carbon Capture and Storage)

 

Das Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KspG) sieht im § 44 Evaluierungsbericht vor:

(1) Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2018… über die Erfahrungen und Ergebnisse aus der Errichtung und dem Betrieb der Forschungs- und Demonstrationsvorhaben für die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung

sowie den technischen Fortschritt, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Bericht nach Artikel 38 Absatz 2 der Richtlinie 2009/31/EG.

Von den ursprünglich in der EU geplanten 12 Demonstrationsprojekten wurde trotz angebotener milliardenschwerer finanzieller Förderung durch die EU kein einziges verwirklicht. Die beiden CO2-Endlager in Norwegen weisen Probleme mit dem Berstdruck (Snövhit) bzw. dem ungeklärten Verbleib von etwa einem Viertel des verpressten CO2 (Utsira-Formation) auf.

 

  1. Frage: Wie will Ihre Partei CCS in der nächsten Legislaturperiode regeln?
  2. Frage: Wird Ihre Partei ein nach EU-Recht zulässiges vollständiges Verbot von CCS zur Bedingung für eine Beteiligung an einer Koalition machen?

 

Komplex II: Fracking

 

Im Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur

Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie vom 04.08.2016 wird Fracking lediglich in „unkonventionellen“ Gesteinsschichten Mergel, Ton, Schiefer und Kohleflöz verboten und damit in Sandstein sowie den „unkonventionellen“ weiteren Gesteinsschichten, wie dem im norddeutschen Becken typischen Zechsteinkarbonat, erlaubt.

In den letzten Jahren haben hunderte wissenschaftliche Studien belegt, dass Fracking zu massiven, großflächigen Gesundheits-, Umwelt- und Wasserbeeinträchtigungen führt, Erdbeben, Lärm und Luftverschmutzung verursacht und durch erhebliche Mengen freigesetzten Methans in immer größerem Ausmaß zur Klimaerwärmung beiträgt. Weitere Untersuchungen zeigen, dass die Umwandlungsprodukte beim Fracking gefährlicher sein können als die Ausgangsstoffe, so dass aus schwach wassergefährdenden Frackingflüssigkeiten hochgiftige Rückflüsse entstehen können. Eine aktuelle Studie des GEOMAR Helmholtz Instituts aus Kiel hat zudem nachgewiesen, dass rund ein Drittel der Bohrungen in der zum norddeutschen Becken gehörenden Nordsee dauerhaft tausende Tonnen Methan ausgasen, weil es nicht möglich ist, Bohrlöcher zum umgebenden Sedimentgestein vollständig abzudichten. Das betrifft insbesondere Bohrungen, die gefrackt wurden.

 

Frage 1: Will Ihre Partei vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten Jahre Fracking unabhängig von der Gesteinsart in der nächsten Legislaturperiode vollständig verbieten?

Frage 2: Wird Ihre Partei ein in anderen europäischen Ländern längst erfolgtes vollständiges Verbot von jeder Art von Fracking zur Bedingung für eine Beteiligung an einer Koalition machen?

 

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen. Wir werden Ihre Antwort, oder das Ausbleiben einer solchen, publizieren.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Reinhard Knof

Vorsitzender der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.