Newsletter, April 2019

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

sehr geehrte Damen und Herren und Interessierte,

diese Themen finden Sie heute in unserem Newsletter:

  • Mitgliederversammlung
  • Volksinitiative zum Schutz des Wassers
  • CCS
  • LNG (verflüssigtes Erdgas)
  • Freiwillige Mitgliedsbeiträge

Mitgliederversammlung

Einladung zur Mitgliederversammlung

der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

                                         am Mittwoch, den 08. Mai 2019                                 

in Bergers Landgasthof, Dorfstraße 28, 25917 Enge-Sande

Einlass ab 18.00 Uhr

Beginn der Versammlung um 18.30 Uhr

Tagesordnung

1. Begrüßung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung sowie Genehmigung der Tagesordnung

3. Bericht des 1. Vorsitzenden über das abgelaufene Geschäftsjahr

          a) Aktuelle Situation zu CCS

          b) aktuelle Situation zu Fracking, Ölförderplänen und Altlasten      

          c) Volksinitiative zum Schutz des Wassers.

Landesregierung – Fracking – Landesverfassungsgericht

          d) CETA

e) LNG Brunsbüttel

4. Bericht der Kassenwartin

5. Bericht der Kassenprüfer/innen

6. Entlastung des Vorstands

7. Wahl eines Wahlleiters/einer Wahlleiterin und von Wahlhelfer/innen

8. Wahlen:

– Vorsitzende/r; – stellvertretende/r Vorsitzende/r – Kassenwart/in – Schriftführer/in – (bis zu) fünf Beisitzer/innen – (bis zu) fünf stellvertretende Beisitzer/innen – (bis zu) drei Kassenprüfer/innen

9. Wahlergebnis:

Begrüßung des neuen Vorstandes und der Beisitzer/innen

Verabschiedung der ausgeschiedenen Mitstreiter/innen

10. Ausrichtung der Bürgerinitiative in den nächsten 2 Jahren

11. Geplante Aktionen für die nächsten 12 Monate

12. Verschiedenes / Diskussion

Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen der Mitglieder. Gäste sind willkommen.

Der Vorstand

Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Die Volksinitiative nähert sich ihrem Ziel, aber es war ein mühseliger Weg. Die Regierungskoalition aus CDU, FDP und Bündnis90/Die Grünen hat nicht über die unstrittigen Teile der Volksinitiative entschieden und sich damit vor einer öffentlichen Begründung gedrückt. Wir sind trotzdem im Gespräch geblieben und sehen eine realistische Chance, dass wir unsere Anliegen, für die wir seit fünf Jahren jetzt bereits mit der zweiten Regierung/dem zweiten Landtag ringen, erfolgreich umgesetzt bekommen.

Einvernehmen gibt es bereits für folgende Punkte, die mit der Novellierung des Landeswassergesetzes im Herbst verabschiedet werden sollen:

Der Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zum Neuerlass des Wassergesetzes und zur Änderung anderer wasserrechtlicher Vorschriften (Wasserrechtsmodernisierungsgesetz)“, Drs. 19/1299 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

a. § 1 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Dieses Gesetz gilt für folgende Gewässer:

1. oberirdische Gewässer,

2. Küstengewässer,

3. Grundwasser, unabhängig vom Gehalt an löslichen Bestandteilen.Es gilt auch für Teile dieser Gewässer.“

b. § 40 wird wie folgt geändert:

aa. Die Überschrift wird wie folgt neu gefasst:

㤠40

Erdaufschlüsse

(zu §§ 13 a, 49 Absatz 1 Satz 1 WHG)“.

bb. Nach Absatz 4 werden die folgenden Absätze 5 bis 7 angefügt:

„(5) Wer Erdarbeiten oder Bohrungen vornimmt, ist für dadurch verursachte nachteilige

qualitative und quantitative Veränderungen eines Gewässers sowie dadurch verursachte

Schäden verantwortlich.

(6) Die Wasserbehörde hat die Arbeiten zu untersagen und die Einstellung begonnener

Arbeiten anzuordnen, wenn eine Verunreinigung oder nachteilige quantitative Veränderung

von Gewässern zu besorgen oder eingetreten ist und die Schäden nicht durch Inhalts- und

Nebenbestimmungen verhütet, beseitigt oder ausgeglichen werden können. Die

Wasserbehörde kann die Wiederherstellung des früheren Zustands verlangen, wenn

Rücksichten auf den Wasserhaushalt dies erfordern.

(7) Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser haben der Vorhabenträger sowie der mit den Arbeiten Beauftragte der Wasserbehörde unverzüglich mitzuteilen. Die Arbeiten, die zur Erschließung geführt haben, sind einstweilen einzustellen. Die Wasserbehörde trifft die erforderlichen Anordnungen.“

In der Diskussion sind wir noch wegen der Transparenz durch eine Änderung des § 88a LVG. Hier gibt es erheblichen Widerstand von FDP und CDU, es zeichnet sich aber ein Kompromiss nach einem Treffen vom 03.04.2019 ab. Demnach könnten die gewünschten Änderungen im Informationszugangsgesetz Eingang finden. Folgender Vorschlag wird jetzt noch von der Jamaikakoalition am 23.04.2019 diskutiert werden und wird dann hoffentlich im Mai in den Landtag kommen:

Änderung des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein

Das Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Informationszugangsgesetz – IZG-SH) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 2012 (GOVBl. S. 89), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2018, GOVBl. S. 773) wird wie folgt geändert:

  1. § 12 Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst:

 „(5) Unbeschadet anderer Vorschriften kann eine Verwaltungsbehörde die Geheimnisse Verfahrensbeteiligter nach §88a Landesverwaltungsgesetz offenbaren, soweit dies nach den Umständen des Falles zur Wahrung wichtiger öffentlicher Interessen oder zum Schutz höher zu bewertender Rechtsgüter der Allgemeinheit erforderlich ist.“ 

  • Der bisherige Absatz 5 wird zu Absatz 6.

Sollte es zu keiner Zustimmung der Koalition zu unserem Kompromissvorschlag kommen, werden wir ein Volksbegehren durchführen. OMNIBUS und CAMPACT haben bereits ihre Unterstützung zugesagt.

Die Volksinitiative ist wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht gezogen. Hierzu haben wir eine anwaltliche Vertretung. Unsere Argumentation hat offensichtlich solche Sorge ausgelöst, dass vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtages zusätzlich externe Expertise eingeholt wird. Es gibt also weiterhin erheblichen Widerstand gegen ein Frackingverbot in Schleswig-Holstein, auch wenn wir genau das Gegenteile erzählt bekommen.

Für die Kosten der anwaltlichen Vertretung bitten wir um Spenden.

CCS

Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat einen Bericht zum Stand von CCS vorlegt, der erhebliche Mängel aufweist. Unverkennbar ist der Versuch, diese gescheiterte Technik doch noch als Alternative für ein “weiter so” der fossilen Energiewirtschaft zu etablieren, statt alle Kraft und alle Ressourcen auf eine echte Energiewende zu fokussieren. Wir entwerfen gerade eine Stellungnahme zu dem Bericht der Bundesregierung, um die Bundestagsabgeordneten auf die Mängel des Berichts hinzuweisen und für eine Überarbeitung des Berichts zu sorgen.

Nach derzeitigem Stand dient die Diskussion um CCS nur dazu, die Energiewende weiter zu verschleppen.

LNG (verflüssigtes Erdgas) -Terminal in Brunsbüttel

Für die geplanten 1-2 Terminals für verflüssigtes Erdgas (englisch Liquefied Natural Gas, abgekürzt LNG) in Brunsbüttel, Stade oder Wilhelmshafen hat sich aus über 20 lokalen Gruppen und Umweltverbänden, zu denen wir auch gehören, das Klimabündnis gegen LNG gegründet.

Unser Klimabündnis ist bereits auf mehreren Podiumsdiskussionen aktiv geworden, hat vor der Landesvertretung von Schleswig-Holstein in Berlin demonstriert und inzwischen rund 70.000 Unterschriften über eine Online-Petition gegen die LNG-Terminals gesammelt.

Die Bundesregierung hat gerade beschlossen, dass die Kosten für die Anbindung der geplanten LNG-Terminals weitgehend durch die Gaskunden getragen werden sollen, zudem sind umfangreiche Subventionen für diese,das Klima stark belastende, Technologie vorgesehen. Nur so lassen sich Gewinne von den potentiellen Betreibern erwirtschaften, da LNG viel zu teuer ist und LNG-Terminals nur mit massiven Subventionen wirtschaftlich betrieben werden können.

Freiwillige Mitgliedsbeiträge

Bei der letzten Mitgliederversammlung im November 2018 wurde beschlossen, die Mitglieder der Bürgerinitiative um freiwillige Mitgliedsbeiträge zu bitten.

Wir freuen uns sehr darüber, dass unser Aufruf, einen freiwilligen, jährlichen Mitgliedsbeitrag*) zu spenden, gut angenommen wird. Immer mehr einfache Mitglieder und Gemeinden und zuletzt der Landkreis Nordfriesland entschließen sich, uns regelmäßig zu unterstützen.

Dies gibt uns mehr Planungssicherheit für kommende Aktionen. Vielen Dank dafür!

*) Empfehlung: einfache Mitglieder 12 €; Gemeinden 150-300 €; Kreise 1500 €

Der Vorstand

Nur gemeinsam sind wir stark im Widerstand gegen CO2-Endlager und Fracking. Bitte unterstützen Sie uns! Wir waren bisher sehr erfolgreich, dürfen aber nicht nachlassen!

V.i.S.d.P.: Dr. Reinhard Knof

Spendenaufruf:

Jede Spende hilft!

Für unsere Arbeit, wie z.B. den Druck von Plakaten, Unterschriftenlisten und Flyern und laufende Kosten benötigen wir neben unserem ehrenamtlichen Engagement auch Geld.

Wir bitten deshalb um Spenden, die bis zu einer Höhe von 200 Euro durch den Überweisungsbeleg direkt steuerlich geltend gemacht werden können. Für höhere Summen und auf Wunsch erstellen wir eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Überweisungen bitte auf das hier angegebene Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. tätigen.

IBAN: DE86 2176 3542 0007 7190 19     BIC: GENODEF1BDS bei der VR-Bank