Gefahr für das Grundwasser
Bürgerinitiative informiert über die Folgen von Erdölsuche und Fracking / Scharfe Kritik an Bergamt sowie Bundes- und Landespolitik

Quelle: „Gefahr für das Grundwasser“ – sh:z / Flensburger Tageblatt vom 26.08.2015
Text und Foto:  >>>FTB 28.08.15 Grundwasser FOTO PDF <<< Autor Wilhelm van de Loo

„Dollerup: „Sauberes Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel!“ Mit dieser Aussage bezog Werner Sauer, Braumeister und Mitinhaber der Dolleruper Destille, bei der Infoveranstaltung der landesweit aktiven „Bürgerinitiative (BI) gegen CO2-Endlager“ klar Stellung gegen die Gefahren bei der Förderung von Erdöl und Erdgas. Anlass war die dem norwegischen Unternehmen „Central Anglia“ erteilte Genehmigung, im „Erlaubnisgebiet Sterup“, das von Oersberg im Süden bis Dollerup im Norden reicht, die Suche nach fossilen Energieträgern aufzunehmen. Dagegen wendet sich eine regionale BI. Zu der Veranstaltung waren etwa 40 Zuhörer erschienen.

In seinem Vortrag erläuterte BI-Vorsitzender Dr. Reinhard Knof das bergrechtliche Verfahren, die verschiedenen Fördermethoden, die Gefahren, die dabei auftreten können und die Möglichkeiten der Bürger, sich gegen derartige Vorhaben zu wenden. Mit der konventionellen Förderung und dem Fracking können in Deutschland nach Knofs Aussage beim Eröl allenfalls zwei Prozent des Primärenergiebedarfs gedeckt werden. Großflächige Ausbeutung bei wenig Ergiebigkeit hätte negative Folgen auf Arbeitsplätze in Tourismus, Gewerbe und Landwirtschaft. Hinzu kämen erhebliche Wertverluste bei Grundstücken. Für etwa ein Drittel des Landes sei eine „Erlaubnis“ erteilt worden. Diese erste Stufe des bergrechtlichen Verfahrens erlaube die Suche nach Bodenschätzen. Mit der zweiten Stufe, „Bewilligung“ genannt, werde die Befugnis erteilt, Bodenschätze zu fördern.

Heftige Kritik übte Knof an der Vorgehensweise des auch für Schleswig-Holstein zuständigen Bergamtes in Clausthal-Zellerfeld im Harz. Im Gegensatz zu anderen Bergämtern lasse es jede Transparenz vermissen und vertrete den Standpunkt, mangels Betroffenheit könne die Beteiligung von Gemeinden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange unterbleiben. Mit dieser Rechtsauffassung verstoße es gegen mehrere Urteile.

Schließlich widmete sich der Referent den Gefahren der unterschiedlichen Untersuchungs- und Fördermethoden. Beim Fracking gehe es um den Einsatz hochgiftiger Chemikalien, steigendes Krebsrisiko, Bodenverwerfungen und Erdbeben sowie stark steigenden Schwerlastverkehr. Die Praxis habe erwiesen, dass angeblich sichere Erdschichten keinesfalls undurchlässig seien. Somit würde das Grundwasser konkret gefährdet. Der hohe Druck, der bei dem Verfahren angewendet werde, habe oftmals dazu geführt, dass Erdschichten aufbrächen und die Erdoberfläche verseucht werde.

Ein vernichtendes Urteil fällte Knof über die Landes- und die Bundespolitik. Sie ließen die Dinge laufen. Bundesweite Regelungen zum Schutz von Grundwasser gebe es nicht. Wichtig sei, dass die Kommunen und der einzelne Bürger von den Klagemöglichkeiten Gebrauch und Druck bei ihren Abgeordneten machten. Jedes Ansinnen auf Bodenuntersuchung sollte untersagt werden.
In der Diskussion ging es um die Haftungsfrage. Central Anglia hat nach Aussage von Knof ein Gesellschaftskapital von nur 100 000 norwegischen Kronen (umgerechnet knapp 11 000 Euro). Derartige Kleinfirmen würden bewusst gegründet, um kein finanzielles Risiko einzugehen, sondern es auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Das Bergrecht sehe keine Sicherheitsleistung vor. Kreistagsmitglied Thomas Jepsen erinnerte daran, dass sich der Kreis eindeutig gegen Fracking ausgesprochen habe.“