Pressemitteilung vom 06.12.2019

Heute hat das Landesverfassungsgericht die Unzulässigkeit des von der Volksinitiative zum Schutz des Wassers geforderten Verbots von Fracking und dem Verpressen von Lagerstättenwasser im Landeswassergesetz bekannt gegeben. Damit steigt die Bedeutung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers.

Bisher hat die Volksinitiative erreicht, dass Unternehmen für angerichtete Schäden haften müssen und die unteren Wasserbehörden der Kreise einen maßgeblichen Einfluss auf die Auswirkungen auf Gewässer durch Bergbautätigkeit erhalten.

Jetzt fehlt noch das Thema Transparenz, weshalb dieses Volksbegehren weitergeführt wird.

Am nächsten Mittwoch steht auf Antrag der SPD-Fraktion das Thema Transparenz auf der Tagesordnung des Landtags. Bisher weigern sich die Landtagsabgeordneten von CDU, FDP und Bündnis90/Die Grünen, Leben und Gesundheit der Bevölkerung, von Feuerwehrleuten, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzmitarbeiter*innen einen höheren Stellenwert einzuräumen, als Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Wir können diese Haltung nicht verstehen und fordern die Koalition auf, dem Antrag der SPD zuzustimmen.

Dr. Reinhard Knof
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

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