Pressemitteilung vom 20.03.2019

Innen- und Rechtsausschuss verschiebt Entscheidung über Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Auch mehr als zwei Jahre nach dem Start der Volksinitiative zum Schutz des Wassers und unmittelbar vor dem Ablaufen der Entscheidungsfrist für den Landtag konnte sich die Koalition nicht auf ein gemeinsames Vorgehen zu einem von 5 unstrittig zulässigen Gesetzesvorschlägen einigen und hat die Entscheidung heute erneut verschoben.

Zwar schreiben die Koalitionäre in ihrer heutigen gemeinsamen Presseerklärung: Die Jamaika-Fraktionen (werden) kommende Woche einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf der Landesregierung (Wasserrechtsmodernisierungsgesetz) einbringen. Darin sollen die meisten Kernanliegen der „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ übernommen werden.

Noch keine Einigung gibt es aber für mehr Transparenz über eine Anpassung des     § 88a LVwG an geltendes europäisches und Verfassungsrecht. „Transparenz bei Anträgen zur Öl- und Gasförderung und damit die Anpassung an geltendes europäisches Recht ist jedoch für uns ein unverzichtbarer Teil der Initiative,“ sagen die Vertrauenspersonen der Volksinitiative.

Hintergrund:

Stimmt der Landtag wesentlichen Teilen der Volksinitiative endgültig nicht zu, werden die Vertrauenspersonen über die nächste Phase entscheiden, das Volksbegehren zu starten. Dann müssten innerhalb von 6 Monaten 80.000 Unterschriften gesammelt werden, wobei auch auf den Ämtern und in den Städten die Unterschriftenlisten auszulegen wären. Mit seiner anstehenden Entscheidung weist der Landtag entweder den Weg zu mehr Grundwasserschutz und verwaltungsinterner Transparenz in Übereinstimmung mit europäischem Recht, oder zu einem Volksbegehren.

Die Bedenken aus Reihen der Landesregierung gegen die Änderung des § 88a LVwG (Umdruck 19/2080) sind nicht nachvollziehbar. Hierzu haben die Vertrauenspersonen eine Stellungnahme zu den Einwänden der Landesregierung verfasst (Umdruck 19/2148).


Dr. Reinhard Knof