Kiel, 24.10.18 Pressemitteilung der Volksinitiative zum Schutz des Wassers:
Landtag will Volksinitiative zum Schutz des Wassers teilweise zulassen
Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte
Volksinitiative zum Schutz des Wassers sei unzulässig, soweit Fracking
verboten werden soll, befand heute die Mehrheit des Innen- und
Rechtsausschusses. Zulässig sei sie, soweit Bergbauunternehmen für
Schäden haftbar gemacht und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz
von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende gesetzt werden soll. Dies entschied
der Innen- und Rechtsausschuss heute nachmittag mit den Stimmen von CDU,
Grünen und FDP. SPD und SSW stimmten vergeblich für eine Zulassung auch
des Fracking-Verbots. Die Volksinitiative kündigt an, wegen der
Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht zu
ziehen.
„Heute haben wir einen wichtigen Teilerfolg errungen“, erklärt die
Vertrauensperson der Volksinitiative Dr. Reinhard Knof (BI gegen CO2
Endlager). „Bergbau wird zukünftig nicht mehr ohne Einfluss der
zuständigen Wasserbehörden der Kreise stattfinden können. Die
Bergbauunternehmen werden in Zukunft für Schäden haften, bei Unfällen
ihre Bohrungen unterbrechen müssen und können ihre Absichten nicht mehr
hinter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verbergen. Damit ist es uns
nach über fünf Jahren gelungen, den bisher nur unter der fragwürdigen
Aufsicht des Bergamtes agierenden Bergbauunternehmen eine wirkunsvolle
Aufsicht durch die Kreisverwaltungen entgegen zu setzen.“
„Zum Schutz unseres Wassers soll Schleswig-Holstein als bundesweit
erstes Land komplett aus dem hochriskanten und klimaschädlichen Fracking
aussteigen“, fordert die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick
Breyer (Piratenpartei). „Wir werden das Landesverfassungsgericht darüber
entscheiden lassen, ob das möglich ist. Haben wir Erfolg, können auch
andere Bundesländer Fracking verbieten und damit unsere Heimat und
Lebensgrundlagen schützen.“
Hintergrund:
Zehntausende Schleswig-Holsteiner unterstützen die Volksinitiative zum
Schutz des Wassers, die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen
CO2-Endlager und der Piratenpartei getragen wird. Die Volksinitiative
will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten, Bergbau-Unternehmen für
Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz
von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende setzen.
Sowohl der Landtag der letzten Wahlperiode als auch der
Koalitionsvertrag der jetzigen Landesregierung haben sich eindeutig
gegen Fracking in Schleswig-Holstein ausgesprochen. Bisher fehlt es
jedoch an konkreten Maßnahmen, um Fracking in allen Gesteinsschichten
rechtssicher auszuschließen.
Das mit dem Landesentwicklungsplan bereits angestrebte landesweite
Fracking-Verbot ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes
des Landtags nicht rechtssicher und deshalb nicht ausreichend (Umdruck 18/4945).
Deshalb sehen wir die Volksinitiative zum Schutz des Wassers
als derzeit einzige Option für ein landesweites Fracking-Verbot an.
Die Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Artikel 72 Absatz
3 Nummer 5 des Grundgesetzes. Das Verbot des Aufbrechens von Gestein
bezieht sich nicht auf bestimmte Stoffe oder Anlagen, sondern ist als
verhaltensbezogene Regelung einzuordnen (Umdruck 19/1386).
Zu § 88a Landesverwaltungsgesetz: Bisher werden die Pläne von
Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Die
Gesetzesänderung schafft die eindeutige Grundlage dafür, dass Bürger und
Behörden in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen auch Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse erhalten und veröffentlichen können.
Ansprechpartner:
Dr. Reinhard Knof, Telefon: 0162-1389223
Patrick Breyer
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