Bundesländer fordern mehrheitlich Fracking-Verbot.

Die Bundesregierung hat das Parlament beauftragt, sich am schon  7. Mai in erster Lesung mit dem ungewollten Gesetzentwurf zu befassen.

Die erste Lesung der zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (18/4713) und des Bundesbergrechts (18/4714) wurde einen Tag vorverlegt. Der Bundestag berät schon am Donnerstag, 7. Mai 2015, ab 9 Uhr.

Der Bundesrat beschäftigt sich – sehr außergewöhnlicher Ablauf – erst
danach, nämlich am 8. Mai, mit dem Entwurf und wird anschließend seine
Stellungnahme abgeben.

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