Newsletter, August 2026

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

diese Themen finden Sie heute in unserem Newsletter:

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2026

LNG (verflüssigtes Erdgas) in Brunsbüttel

Widerspruch gegen festen LNG-Terminal in Brunsbüttel

Einwendung gegen den Antrag der BEB Erdgas auf Aufsuchung von CO2-Endlagern in der Nordsee

Bis 100.000 t CO2 dürfen jetzt unter Dänemark, einschließlich Nord- und Ostsee zur Forschung und Demonstration verpresst werden

Freiwillige Mitgliedsbeiträge

Einladung zur Mitgliederversammlung

der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

am Donnerstag, 24.09.2026

in Bergers Landgasthof, Dorfstraße 28, 25917 Enge-Sande

Einlass ab 18.30 Uhr

Beginn der Versammlung um 19:00 Uhr

Liebe Mitglieder,

liebe Gäste,

wir laden Sie herzlich zu unserer Mitgliederversammlung ein.

 Tagesordnung

1.Begrüßung

2.Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung sowie Genehmigung der Tagesordnung

3. Bericht des 1. Vorsitzenden über den aktuellen Stand zu:

a. CCS

Am 06.11.2025 wurde das KSPTG/ CCS – Gesetz im Bundestag verabschiedet.

Am 20.11.2025 stimmte der Bundesrat zu.

> Hält die Landesregierung S-H ihr Versprechen – Kein Co2-Endlager unter Land – ?

> Weltnaturerbe Wattenmeer durch CCS in Gefahr?

> CCS: Einwendung gegen geplante Aufsuchung von CO2-Endlagern in der Nordsee

> CCS in Dänemark

b. LNG

> LNG (verflüssigtes Erdgas) in Brunsbüttel – Einwendung gegen Baggergutverbringung

> LNG (verflüssigtes Erdgas) in Brunsbüttel – gemeinsame Klage mit dem BUND-SH ujnd der Anwohnerinitiative gegen die West-Jetty

> LNG (verflüssigtes Erdgas) in Brunsbüttel – Einwendung gegen Verlegung der FSRU an die West-Jetty

> LNG (verflüssigtes Erdgas) in Brunsbüttel – Einwendung gegen den festen LNG-Terminal

Wir informieren Sie  über die Hintergründe zu unseren Einwendungen und geben weitere Informationen zu o.g. Themen.

c. Es folgt eine

> Diskussion mit den Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein und weiteren Politikern aus Land, Kreis und Kommunen.

4. Bericht des 1. Vorsitzenden über das abgelaufene Geschäftsjahr Zeitraum 02.10.2025 bis 24.09.2026

5. Bericht der Kassenwartin – Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025

6. Bericht der Kassenprüfer:innen

7. Entlastung des Vorstands

8. Wahl von stellvertretenden Beisitzenden

9. Ausrichtung der Bürgerinitiative in den nächsten 2 Jahren.

Geplante Aktionen für die nächsten 12 Monate

10. Verschiedenes / Diskussion/Aussprache

Der Vorstand

LNG (verflüssigtes Erdgas) in Brunsbüttel

Wir haben immer wieder vor den Gefahren von Sabotage der LNG-Terminals gewarnt. Das Thema war auch wiederholt in der Presse.

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/drohnen-spionage-sabotage-100.html
https://www.deutschlandfunk.de/ermittlungen-wegen-drohnen-ueber-kritischer-infrastruktur-in-brunsbuettel-100.html
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Spionage-Drohnen-ueber-Brunsbuettel-beschaeftigen-Politik-und-Polizei,drohnen398.html
https://taz.de/Spionageverdacht-in-Norddeutschland/!6034670

Jetzt wird deutlich, dass es sich nicht um eine theoretische, sondern um eine reale Gefahr handelt.

https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/drohnenangriff-aegypten-100.html  Deutschland seht dabei stark im Fokus. https://www.dw.com/de/deutschland-sprengstoff-drohne-am-flughafen-leipzig-halle-rollfeld-sicherheit-reaktion-bombe-fragen/a-78260206

Wir fordern den sofortigen Stopp des Betriebs und Weiterbaus der LNG-Infrastruktur!

Widerspruch gegen festen LNG-Terminal in Brunsbüttel

Auf unseren gemeinsam mit der DUH eingereichten Widerspruch haben wir einen ablehnenden Bescheid erhalten. Wir prüfen jetzt gemeinsam mit der DUH, ob wir Klage einreichen.

Wir haben eine Einwendung gegen den Antrag der BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG auf Genehmigung zur Untersuchung des Untergrundes im Untersuchungsfeld „Zentrale Nordsee“ auf seine Eignung zur Errichtung von Kohlendioxidspeichern eingereicht

Nach Prüfung der ausgelegten Unterlagen bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die vorgelegten Antragsunterlagen eine ausreichende Grundlage für die beantragte Genehmigung darstellen. Die Unterlagen weisen wesentliche Defizite hinsichtlich Aktualität, Vollständigkeit, Transparenz und naturschutzfachlicher Belastbarkeit auf.

1. Fehlende aktuelle Datengrundlage für die naturschutzfachliche Bewertung

Die vorgelegten Unterlagen stützen sich in wesentlichen Teilen auf Literatur, Kartierungen und Untersuchungen aus den Jahren 2003 bis 2021. Für zahlreiche Schutzgüter fehlen aktuelle standortbezogene Bestandserfassungen.

Insbesondere liegen keine belastbaren aktuellen Untersuchungen zu

  • Benthosgemeinschaften,
  • Fischfauna,
  • Schweinswalvorkommen,
  • Rast- und Zugvögeln,
  • Seehunden und Kegelrobben,
  • geschützten Biotopen

im konkreten Untersuchungsgebiet vor.

Gleichzeitig räumen die Unterlagen selbst ein, dass belastbare Aussagen zu den tatsächlich betroffenen Standorten erst durch spätere Untersuchungen möglich sein werden. Dennoch werden bereits jetzt erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen. Dies erscheint fachlich nicht nachvollziehbar.

2. Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip

Nach dem europäischen Naturschutzrecht und dem allgemeinen umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip müssen erhebliche Beeinträchtigungen mit hinreichender wissenschaftlicher Sicherheit ausgeschlossen werden können.

Die vorgelegten Unterlagen enthalten jedoch zahlreiche Prognosen und Annahmen, obwohl wesentliche Erkenntnisse über die tatsächliche ökologische Ausstattung des Untersuchungsgebietes noch fehlen.

Wenn belastbare Daten erst nach Erteilung der Genehmigung erhoben werden sollen, kann eine rechtssichere Bewertung der Umweltauswirkungen nicht erfolgen. Die Unterlagen sind mithin nicht prüffähig und erlauben deshalb keine Durchführung eines Verfahrens.

3. Unzureichende Bewertung der Auswirkungen der Airgun-Seismik

Kernbestandteil des Vorhabens sind seismische Untersuchungen mittels Airguns. Die Unterlagen bestätigen selbst, dass dem Schutzgut Schweinswal besondere Aufmerksamkeit zukommt und dass Airgun-Seismik Fluchtreaktionen, Störungen der Nahrungssuche sowie Auswirkungen auf Fortpflanzung und Populationsdynamik verursachen kann.

Dennoch fehlen insbesondere:

  • eine nachvollziehbare Schallprognose für das gesamte Untersuchungsgebiet,
  • eine Bewertung großräumiger Vergrämungseffekte,
  • eine populationsökologische Untersuchung der betroffenen Schweinswale,
  • eine Analyse der Auswirkungen auf Seehunde und Kegelrobben,
  • eine Bewertung langfristiger wiederholter Schallbelastungen.

Die geplanten Untersuchungen befinden sich zudem in räumlicher Nähe bedeutender Schweinswal-Schutzbereiche.

4. Defizite der Natura-2000-Prüfung

Besonders kritisch ist der innere Widerspruch der Natura-2000-Prüfung.

Einerseits wird das FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ als bedeutendes Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Nahrungs- und Migrationsgebiet für Schweinswale beschrieben. Gleichzeitig wird eingeräumt, dass Airgun-Seismik negative Auswirkungen auf die Erhaltungsziele verursachen kann.

Andererseits werden erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen, ohne dass

  • aktuelle Untersuchungen der lokalen Bestände,
  • eine Analyse der tatsächlichen Raumnutzung,
  • oder eine belastbare kumulative Wirkungsbetrachtung

vorgelegt werden.

Damit verbleiben vernünftige wissenschaftliche Zweifel an der Unschädlichkeit des Vorhabens.

5. Fehlende Kumulationsbetrachtung

Die Unterlagen betrachten das Vorhaben weitgehend isoliert.

Der betroffene Meeresraum ist jedoch bereits heute durch zahlreiche Nutzungen geprägt:

  • Offshore-Windparks,
  • Strom- und Datenkabel,
  • Gasleitungen,
  • Schifffahrt,
  • Fischerei,
  • militärische Nutzungen,
  • Forschungsgebiete,
  • Wasserstoffinfrastruktur,
  • weitere CCS-bezogene Vorhaben.

Eine umfassende Untersuchung der kumulativen Wirkungen dieser Belastungen zusammen mit der beantragten Seismik und den geplanten Bohrungen fehlt.

Gerade in einem bereits stark genutzten Naturraum ist eine solche Kumulationsanalyse zwingend erforderlich.

6. Untersuchungsbohrungen als Eingriff in die geologische Barriere

Nach den Unterlagen sollen bis zu drei Untersuchungsbohrungen durchgeführt werden. Dabei wird die geologische Deckschicht durchteuft, die später die Funktion einer Barriere für eingelagertes Kohlendioxid übernehmen soll. Zudem soll in der ersten Bohrung Wasser in tiefe Gesteinsschichten eingebracht werden, um deren Deponiefähigkeit zu testen.

Die Unterlagen enthalten jedoch keine nachvollziehbare Bewertung:

  • der langfristigen Integrität der Bohrungen,
  • möglicher Leckagepfade,
  • von Korrosions- und Alterungsprozessen,
  • der Folgen eines Versagens technischer Barrieren,
  • sowie möglicher Auswirkungen auf die geologische Struktur.

Da Bohrungen international als einer der wichtigsten potenziellen Leckagepfade bei CCS-Projekten gelten, ist dieser Aspekt von erheblicher Bedeutung.

7. Vorwegnahme eines späteren Deponieprojekts

Die Bekanntmachung stellt ausdrücklich fest, dass die Untersuchungen der Vorbereitung möglicher späterer Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Kohlendioxiddeponien dienen.

Das Vorhaben kann daher nicht losgelöst von seiner erkennbaren Zielsetzung betrachtet werden.

Nicht untersucht werden insbesondere mögliche Auswirkungen späterer:

  • Injektionsbohrungen,
  • CO₂-Transportleitungen,
  • Offshore-Plattformen,
  • Wartungs- und Überwachungsmaßnahmen,
  • dauerhafter Deponiebetriebe.

Die isolierte Betrachtung der Erkundungsmaßnahmen wird der tatsächlichen Zielrichtung des Projekts nicht gerecht.

8. Zweifel an der langfristigen Umweltverträglichkeit von CCS

Die beantragten Untersuchungen dienen der Vorbereitung einer dauerhaften CO₂-Deponie unter dem Meeresboden.

Dabei bestehen weiterhin erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich:

  • möglicher Leckagen,
  • Druckausbreitung im Untergrund,
  • Mobilisierung von Formationswasser,
  • langfristiger Auswirkungen auf marine Ökosysteme,
  • Langzeitüberwachung über Generationen hinweg.

Diese Risiken werden in den vorgelegten Unterlagen nicht ausreichend untersucht.

9. Fehlende gesellschaftliche Akzeptanz und Transparenz

Die dauerhafte Verpressung großer Mengen Kohlendioxid unter dem Meeresboden stellt einen Eingriff mit potenziellen Auswirkungen über viele Generationen dar.

Vor diesem Hintergrund sind besonders hohe Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung zu stellen.

Wenn wesentliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen erst nach Genehmigung konkretisiert werden sollen, wird eine wirksame öffentliche Kontrolle erheblich erschwert.

Wir beantragen,

  1. die vorgelegten Unterlagen als nicht ausreichend für eine Genehmigungsentscheidung anzusehen,
  2. vor einer Entscheidung aktuelle naturschutzfachliche Bestandsaufnahmen durchzuführen,
  3. eine umfassende Kumulationsanalyse aller relevanten Vorhaben in der Deutschen Bucht vorzulegen,
  4. die Auswirkungen der Airgun-Seismik auf Schweinswale, Seehunde, Kegelrobben, Fische und Seevögel neu und standortbezogen zu bewerten,
  5. die langfristigen Risiken der Untersuchungsbohrungen und eines möglichen späteren CO₂-Speichers vertieft zu untersuchen,
  6. die Genehmigung bis zur vollständigen Klärung dieser Fragen nicht zu erteilen.

Bis 100.000 t CO2 dürfen jetzt unter Dänemark, einschließlich Nord- und Ostsee zur Forschung und Demonstration verpresst werden.

Deutschen Umweltverbänden wurde eine Beteiligung am Verfahren verweigert. Wir gehen dagegen vor.

Freiwillige Mitgliedsbeiträge

Auf der Mitgliederversammlung im November 2018 wurde beschlossen, die Mitglieder der Bürgerinitiative um freiwillige Mitgliedsbeiträge zu bitten. Wir freuen uns sehr darüber, dass unser Aufruf, einen freiwilligen, jährlichen Mitgliedsbeitrag*) zu leisten, gut angenommen wird.

Dies gibt uns mehr Planungssicherheit für kommende Aktionen. Vielen Dank dafür!

*) Empfehlung: einfache Mitglieder 12 €; Gemeinden 150-300 €; Kreise 1500 €

Der Vorstand

V.i.S.d.P.: Dr. Reinhard Knof

Spendenaufruf: Jede Spende hilft!
Für unsere Arbeit, wie z.B. die laufende Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht, den Druck von Plakaten und Flyern und laufende Kosten benötigen wir neben unserem ehrenamtlichen Engagement auch Geld.

Wir bitten deshalb um Spenden, die bis zu einer Höhe von 200 Euro durch den Überweisungsbeleg direkt steuerlich geltend gemacht werden können. Für höhere Summen erstellen wir auf Wunsch eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Überweisungen bitte auf das Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. bei der VR-Bank tätigen:

IBAN: DE86 2176 3542 0007 7190 19           BIC: GENODEF1BDS bei der VR-Bank

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Mehr Infos unter:

http://www.kein-co2-endlager.de/

https://bsky.app/profile/ccs-stoppen.bsky.social