Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

sehr geehrte Damen und Herren und Interessierte,

diese Themen finden Sie heute in unserem Newsletter:

  • Einladung zur Jahreshauptversammlung

  • CCS

  • Geplante Erdölförderung im Wattenmeer

  • Die Folgen der Klimakatastrophe werden auch in Deutschland immer sichtbarer

  • LNG (verflüssigtes Erdgas) – Demoaufruf

  • Freiwillige Mitgliedsbeiträge

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Einladung zur Mitgliederversammlung

der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

am 08.September 2021

in Bergers Landgasthof, Dorfstraße 28, 25917 Enge-Sande

Einlass ab 18.00 Uhr

Beginn der Versammlung um 18.30 Uhr

Liebe Mitglieder,

liebe Gäste,

wir bitten um Anmeldung unter Angabe von Vor- und Nachname, Anschrift und Telefonnummer. Anmeldungen nimmt Karin Lüders entgegen:

unter kd-lueders@gmx.de oder Telf.: 04662-698060

Wir bitten um Beachtung derzeit geltender Corona-Hygiene-Regeln!

(Lt..Hygienestandards für Gaststätten – Kreis Nordfriesland –Stand 29.06.2021)

Vor Eintritt in die Gasstätte Mundschutz anlegen bis zur Einnahme des Platzes ( dieser muss bei Verlassen des Platzes wieder aufgesetzt werden)

– Alle Personen haben ihre Kontaktdaten in die bereitliegende Liste vollständig einzutragen.

– Alle Geimpften haben ihren Impfausweis vorzuzeigen bzw. Luca-App

– Wer noch nicht zweifach geimpft ist (plus 2 Wochen bis zum vollständigen Impfschutz) oder nicht geimpft ist benötigt einen Corona Test, der nicht älter als 24 Std. ist

– Ausnahme : bei Johnson & Johnson ist nur eine Einmalimpfung erforderlich

– Genesene können ihre höchstens 6 Monate zurückliegende Infektion mittels PCR-Test oder Antikörpertest nachweisen (lt.Stiko Juli 2021)

Sollte sich an der Corona-Situation gravierendes ändern, werden wir Sie/Euch per Newsletter informieren.

Tagesordnung

  • Begrüßung

  • Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung sowie Genehmigung der Tagesordnung

  • Bericht des 1. Vorsitzenden über die abgelaufenen Geschäftsjahre 2019 und 2020

    • Aktuelle Situation zu CCS

    • aktuelle Situation zu Fracking, Ölförderplänen und Altlasten

    • Volksbegehren zum Schutz des Wassers.
      Landesregierung – Fracking – Landesverfassungsgericht

    • LNG Brunsbüttel

    • Aktivitäten mit Bündnispartnern

  • Bericht der Kassenwartin

  • Bericht der Kassenprüferinnen

  • Entlastung des Vorstands für die Jahre 2019 und 2020

  • Änderung der Satzung gemäß Empfehlung des Finanzamtes Flensburg s. Anhang zu TOP 7

  • Wahl eines Wahlleiters/einer Wahlleiterin und von Wahlhelfer/innen

  • Wahlen:
    – Vorsitzende/r; – stellvertretende/r Vorsitzende/r – Kassenwart/in – Schriftführer/in – (bis zu) fünf Beisitzer/innen – (bis zu) fünf stellvertretende Beisitzer/innen – (bis zu) drei Kassenprüfer/innen

  • Wahlergebnis:

    • Begrüßung des neuen Vorstandes und der Beisitzer/innen

    • Verabschiedung der ausgeschiedenen Mitstreiter/innen

  • Ausrichtung der Bürgerinitiative in den nächsten 2 Jahren

  • Geplante Aktionen für die nächsten 12 Monate

  • Verschiedenes / Diskussion

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Anhang zu TOP 7

Satzungsänderung der §§ 1, 2 und 3 für die Mitgliederversammlung am 08.09.2021

Aufgrund der Empfehlung des Finanzamtes Flensburg zur Beantragung und Genehmigung der Gemeinnützigkeit, möchten wir unsere Satzung, zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 15.05.2018, entsprechend der Abgabenordnung (AO) – § 52 Gemeinnützige Zwecke – ändern bzw. ergänzen. Wir bitten um Abstimmung zu folgender Satzungsänderung:

Anmerkung: Nachfolgend sind die Änderungen kursiv geschrieben.

ALT § 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.“. Er hat seinen Sitz in Nehmten und ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.

NEU § 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.“. Er hat seinen Sitz in Nehmten und ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

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ALT § 2 Zweck

(1) Der Verein verfolgt den Zweck,

– die Einrichtung von CO2-Endlagern in Schleswig-Holstein – sowohl unter Land als auch unter Nord- und Ostsee zu verhindern, – dem Aufbau einer für die Endlagerung notwendigen Infrastruktur, wie z.B. CO2- Pipelines, in Schleswig-Holstein entgegenzutreten, etc.. ……..

NEU § 2 Zweck (1)

Der Verein verfolgt den Zweck der Förderung des Umweltschutzes, insbesondere setzt er sich dafür ein,

– die Einrichtung von CO2-Endlagern in Schleswig-Holstein – sowohl unter Land als auch unter Nord- und Ostsee zu verhindern, – dem Aufbau einer für die Endlagerung notwendigen Infrastruktur, wie z.B. CO2- Pipelines, in Schleswig-Holstein entgegenzutreten, etc….

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ALT § 3 Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung

1. Die Mitglieder des Vereins sind selbstlos tätig. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. ( 2) Der Verein beschränkt seine Haftung auf das Vereinsvermögen.

NEU § 3 Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung

1. Der Verein ist selbstlos tätig. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (2) Der Verein beschränkt seine Haftung auf das Vereinsvermögen.

CCS (Carbon Capture and Storrage)

Der Umweltausschuss des Bundestags ist gegen geologische Speicherung von CO2

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss – 13.01.2021 (hib 58/2021)

Berlin: (hib/CHB) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat sich gegen einen Antrag der FDP-Fraktion (Drucksache 19/25295) ausgesprochen, der die Möglichkeiten der geologischen CO2-Speicherung nutzen will.

Für den Antrag mit dem Titel „55+5 – Ein ambitioniertes Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen“ stimmte lediglich die FDP-Fraktion. Alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab.

 

Anders die Bundesregierung. Sie will CO2-Endlager im Meeresboden im Ausland nutzen. https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2021-06/53135190-bundesregierung-will-unterwasser-co2-deponien-im-ausland-nutzen-003.htm

Detaillierte Informationen zu CCS finden sich hier:

Geplante Erdölförderung im Wattenmeer

Das LBEG hat dem Antrag der Wintershall Dea vom 3. August 2020 auf Verlängerung der Erlaubnis „Heide-Restfläche“ stattgegeben. Mit Schreiben vom 21. Juni 2021 ist die ursprünglich bis zum 31.12.2020 (zwischenzeitlich verlängert bis zum 30.06.2021) erteilte

Berechtigung zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen um 3 Jahre bis zum 31.12.2023

verlängert worden. Wir bleiben dran!

Die Folgen der Klimakatastrophe werden auch in Deutschland immer sichtbarer

Wer bisher gedacht hat, die Klimakatastrophe liege noch in ferner Zukunft oder betreffe vor allen Dingen Länder des globalen Südens, wurde in den letzten Jahren und besonders in den letzten Tagen eines Besseren belehrt. Wir müssen also schnellstens handeln, nicht erst bis 2045, sondern schon bis 2030. Innerhalb von nur zehn Jahren kann Deutschland flächendeckend auf eine Energieversorgung umgestellt werden, die vollständig auf Erneuerbaren Energien beruht. Die aktuelle Studie der Energy Watch Group (EWG) zeigt, dass Deutschland bereits bis 2030 vollständig, zuverlässig und wirtschaftlich mit Energie versorgt werden kann und dabei sogar über ein ökonomisch vorteilhafteres Energiesystem verfügt. https://hans-josef-fell.de/neue-studie-100-erneuerbare-energien-bis-2030-in-deutschland-moeglich/

LNG (verflüssigtes Erdgas) -Terminal in Brunsbüttel

Am 30. Juni 2020 gab es einen Antrag auf die Genehmigung der Hafenanlagen, nicht jedoch der LNG-Speicheranlagern des LNG-Terminals in Brunsbüttel, nachdem die EU-Kommission den Freistellungsentscheidung für die German LNG Terminal GmbH genehmigt hatte.

Demoaufruf! Am Samstag, dem 31. Juli 2021 wird um 13 Uhr in Nordbunge bei Flethsee eine vom BUND Dithmarschen angemeldete Demo starten und bis zum geplanten LNG-Terminal (ca. 6 km) gehen. Ab 11 Uhr wird es Bus-Schuttels von den Bahnhöfen in Wilster und Itzehoe geben. Nach der Demo werden die Busse zurück zu den nächstgelegenen Bahnhöfen fahren. Wir rufen zu reger Teilnahme auf, um diese neue fossile Infrastruktur zu verhindern!

Freiwillige Mitgliedsbeiträge

Bei der Mitgliederversammlung im November 2018 wurde beschlossen, die Mitglieder der Bürgerinitiative um freiwillige Mitgliedsbeiträge zu bitten.

Wir freuen uns sehr darüber, dass unser Aufruf, einen freiwilligen, jährlichen Mitgliedsbeitrag*) zu leisten, gut angenommen wird.

Dies gibt uns mehr Planungssicherheit für kommende Aktionen. Vielen Dank dafür!

*) Empfehlung: einfache Mitglieder 12 €; Gemeinden 150-300 €; Kreise 1500 €

Der Vorstand

Wir wünschen allen Gesundheit und einen ungebrochenen Kampfgeist für unsere gemeinsame Zukunft. Wir hoffen, dass wir uns zahlreich zu unserer Jahreshauptversammlung wieder sehen können.

V.i.S.d.P.: Dr. Reinhard Knof

Spendenaufruf:

Jede Spende hilft!

Für unsere Arbeit, wie z.B. den Druck von Plakaten, Unterschriftenlisten und Flyern und laufende Kosten benötigen wir neben unserem ehrenamtlichen Engagement auch Geld.

Wir bitten deshalb um Spenden, die bis zu einer Höhe von 200 Euro durch den Überweisungsbeleg direkt steuerlich geltend gemacht werden können. Für höhere Summen und auf Wunsch erstellen wir eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Überweisungen bitte auf das hier angegebene Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. tätigen.

IBAN: DE86 2176 3542 0007 7190 19 BIC: GENODEF1BDS bei der VR-Bank