Newsletter, Juli 2017
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
sehr geehrte Damen und Herren und Interessierte,
diese Themen finden Sie heute in unserem Newsletter:
- Neuwahl des Vorstandes auf der Mitgliederversammlung
- Volksinitiative zum Schutz des Wassers
- CCS soll nach der Bundestagswahl wieder vorangetrieben werden
- Unterschriften gegen das Freihandelsabkommen CETA wurden eingereicht
- Erster Erfolg in der Klage auf Herausgabe von Unterlagen
- Nicht genehmigte Bohrschlammgruben
Neuwahl des Vorstandes auf der Mitgliederversammlung
Turnusgemäß wurde nach zwei Jahren der Vorstand auf der Mitgliederversammlung neu gewählt. Erfreulicherweise haben sich die meisten Vorstandsmitglieder bereit erklärt, weiterhin für die Vorstandsarbeit zur Verfügung zu stehen.
Unser langjähriger Kassenwart Martin Maier-Walker hat aus privaten und beruflichen Gründen nicht erneut kandidiert. Er hat nicht nur unsere Kasse all die Jahre vorbildlich geführt, sondern stand mit seiner Expertise über Vereinsrecht immer mit Rat und Tat zur Verfügung. Dafür gebührt ihm ein besonderer Dank. Für seine Nachfolge konnten wir Heike Kruse gewinnen.
Mehrere BeisitzerInnen und stellvertretende Beisitzerinnen haben aus gesundheitlichen und privaten/beruflichen Gründen nicht mehr zur Verfügung gestanden. Ihnen allen gilt unser Dank für die Arbeit, die sie in den letzten Jahren für unsere BI geleistet haben.
Der neue Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- Vorsitzender:
Dr. Reinhard Knof,
Stellvertr. Vorsitzender:
Frank Tietgen
Kassenwartin:
Heike Kruse
Schriftführerin:
Karin Lüders
Beisitzer:
Dieter Kummerfeld
Dr. Walther Petersen-Andresen
Karin Petersen
Joachim Rotermund
Hans-Jürgen Wienhold-Henningsen
Stellvertr. Beisitzer
Jürgen Lüders
Jana Lüders
Karin Aschenbach
Claus Baumann
Volksinitiative zum Schutz des Wassers
Die gemeinsam mit weiteren Bürgerinitiativen, dem BUND, dem BBU, Verbänden und der Piratenfraktion gestartete Volksinitiative zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes des Landes sowie des Verwaltungsrechts ist jetzt in die heiße Sammelphase getreten. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass auf Veranstaltungen, Märkten etc. gut gesammelt werden kann und die meisten der angesprochenen Wahlberechtigten aus Schleswig-Holstein diese Volksinitiative unterstützen. Deshalb bitten wir darum, dass sich jeder mindestens eine Liste herunterlädt, beidseitig ausdruckt und mindestens 10 Unterschriften von Wahlberechtigten aus Schleswig-Holstein sammelt. Das sollte für jeden machbar sein und würde unser Anliegen stark unterstützen. Es reicht, die Liste in s/w auszudrucken. http://vi-wasser.de/files/Volksinitiative%20Wassergesetz%20SH.pdf
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hat bestätigt, dass die Kompetenz der Länder, Fracking über das Wasserrecht zu verbieten, weiterhin offen ist. Diese Chance müssen wir nutzen. http://vi-wasser.de/files/WD%203-049-17.pdf
Leider können wir nicht darauf vertrauen, dass die neue Landesregierung von Schleswig-Holstein von sich aus eine Initiative zur Verhinderung von Fracking und neuer Ölförderung ergreifen wird. Die Aussage im Koalitionsvertrag, „Fracking und CCS lehnen wir ab“ erscheint eher wie eine Absichterklärung. .. Ein Erfolg unserer VI zum Schutze des Wassers ist deshalb besonders wichtig, um die neue Landesregierung aufzufordern, diese Absichtserklärung in politisches Handeln umzusetzen.
Bitte sammelt alle möglichst viele Unterschriften für unsere VI zum Schutze des Wassers !!
CCS soll nach der Bundestagswahl wieder vorangetrieben werden
Nach dem Willen der SPD soll nach der Bundestagswahl CCS wieder auf die Tagesordnung kommen. Wie der Braunkohlelobbyist Freese (SPD) im Bundestag sagte, soll in der nächsten Legislaturperiode das CCS-Gesetz evaluiert werden. https://t.co/CAPxunn6dw
Das CCS-Gesetz zur Erkundung und Erprobung von CCS läuft Ende 2018 aus und könnte durch ein industrielles CCS-Gesetz ersetzt werden. Obwohl alle CCS-Projekte in Europa gescheitert sind, lässt die Lobby der fossilen Energieträger nichts unversucht, mit massiven Subventionen einen Ausstieg aus der Nutzung der Kohle zu verzögern. Wir werden also auch weiterhin gebraucht.
Widerstand gegen das Freihandelsabkommen CETA
Für die Volksinitiative SH stoppt CETA wurden über 25.000 Unterschriften an den Landtag übergeben. Jetzt werden die Unterschriften geprüft und dann muss der Landtag darüber abstimmen. Im Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition ist keine Ablehnung, sondern nur eine Enthaltung vorgesehen.
CETA würde Fracking in Europa deutlich erleichtern und die Regierungen durch mögliche Schadensersatzforderungen der Bergbauindustrie so stark unter Druck setzen, dass unser Widerstand deutlich erschwert würde.
Erster Erfolg in der Klage auf Herausgabe von Unterlagen
In der mündlichen Verhandlung am 01.03.2016 wurde dem MELUR (Minister Habeck) auferlegt, die Schwärzungen in den vom Bergamt übergebenen Akten hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Jetzt, über 15 Monate später und nach der Landtagswahl liegt jetzt das Prüfergebnis vor. Obwohl auch das MELUR in ihrer Stellungnahme identische Sachverhalte an der einen Stelle geschwärzt ließ, an der anderen Stelle die Schwärzung aufhob, haben wir einen deutlichen Erfolg errungen. Die Arbeitsprogramme, und damit das Kernstück jedes Antrags, liegen jetzt ungeschwärzt vor. https://fraktionsh.piratenpad.de/Fracking-Materialien Damit wird es dem Bergamt in Zukunft nicht mehr möglich sein, Gemeinden, Bürgern und Verbänden die Unterlagen bei den zu erwartenden weiteren Anträgen vorzuenthalten.
Nicht genehmigte Bohrschlammgruben
Im Kreis Plön gibt es zwei nicht genehmigte Bohrschlammgruben: die Grube Fuchsbergredder in Mönkeberg, in die nach Auskunft der DEA möglicherweise der Bohrschlamm der drei DEA-Bohrungen Schönkirchen 1, 2 und 3 eingebracht wurde und die Bohrschlammablagerung in der Kiesgrube am Wildenhorster Weg in Rastorf. Zu beiden Gruben liegen dem LBEG (Bergamt) keine Unterlagen vor.
„Bei Bohrprojekten ist es damals üblich gewesen lokal ansässigen Unternehmen Aufträge auch per Handschlag zu vergeben.“ schrieb der Pressesprecher der DEA auf Nachfrage. Über die Seriosität der Unternehmer oder den Verbleib der Öl- und Bohrschlämme liegen der DEA demnach keine Unterlagen vor.
Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, warum Minister Habeck von „vergleichsweise umweltverträglicher“ Ölförderung in Schleswig-Holstein spricht und trotz dreier übereinstimmender Gutachten, die die Erkundungsbohrungen im Weltnaturerbe Wattenmeer für rechtswidrig erklären, entsprechende Anträge der DEA nicht ablehnen möchte.
Nur gemeinsam sind wir stark im Widerstand gegen CO2-Endlager und Fracking. Bitte unterstützen Sie uns!
V.i.S.d.P.: Dr. Reinhard Knof
Spendenaufruf:
Wenn jeder nur 10 Euro gäbe, würde es unsere Arbeit sehr erleichtern.
Für unsere Arbeit, wie z.B. den Druck von Plakaten und Flyern und laufende Kosten benötigen wir neben unserem ehrenamtlichen Engagement auch Geld.
Wir bitten deshalb um Spenden, die bis zu einer Höhe von 200 Euro durch den Überweisungsbeleg direkt steuerlich geltend gemacht werden können. Für höhere Summen erstellen wir eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Überweisungen bitte auf das hier angegebene Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. tätigen.
IBAN: DE86217635420007719019 BIC: GENODEF1BDS bei der VR-Bank
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Mehr Infos unter:
http://www.kein-co2-endlager.de/
https://www.facebook.com/pages/Kein-CO2-Endlager/175897405789374