Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

sehr geehrte Damen und Herren und Interessierte,

diese Themen finden Sie heute in unserem Newsletter:

  • Mitgliederversammlung
  • Volksinitiative zum Schutz des Wassers
  • CCS
  • LNG (verflüssigtes Erdgas)
  • Freiwillige Mitgliedsbeiträge

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung am 08.05.2019 wurde von 42 Mitgliedern und 5 Gästen besucht. Die erfolgreiche Arbeit der letzten 10 Jahre des Bestehens der Bürgerinitiative  wurde anerkennend zu Kenntnis genommen.

Der Vorstand wurde neu gewählt.

1. Vorsitzender: Dr. Reinhard Knof

Stellvertr. Vorsitzender: Dr. Walther Petersen-Andresen

Schriftführerin: Karin Lüders

Kassenwartin: Heike Kruse

Beisitzer : Anja Küper, Dieter Kummerfeld, Karin Petersen, Hans-Jürgen Wienhold Henningsen, Jana Lüders

Stellvertretende Beisitzerin: Karin Aschenbach

Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Die Volksinitiative nähert sich ihrem Ziel, aber es bleibt ein mühseliger Weg.

Das Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Informationszugangsgesetz – IZG-SH) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 2012 (GOVBl. S. 89), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2018, GOVBl. S. 773) soll wie folgt geändert werden:

  1. § 12 Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst:

 „(5) Unbeschadet anderer Vorschriften kann eine Verwaltungsbehörde die Geheimnisse Verfahrensbeteiligter nach §88a Landesverwaltungsgesetz offenbaren, soweit dies nach den Umständen des Falles zur Wahrung wichtiger öffentlicher Interessen oder zum Schutz höher zu bewertender Rechtsgüter der Allgemeinheit erforderlich ist.“ 

  • Der bisherige Absatz 5 wird zu Absatz 6.

Da derzeit erst noch einmal eine Anhörung gestartet wurde und  wir nicht in zeitlichen Verzug kommen wollen, haben wir vorsorglich ein Volksbegehren beantragt.

Die Volksinitiative ist wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht gezogen. Der Termin der mündlichen Verhandlung ist auf den 01.10.2019 angesetzt worden. Die Landtagsverwaltung hat extra ein externes Gutachten eingeholt, um ein Frackingverbot im Landeswasserrecht verhindern zu können. Interessanter Weise enthält die von der Landesregierung im Entwurf für das neue Landeswassergesetz vorgelegte Regelung zu Fracking auch eine Verschärfung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes.  Begründet wird das damit, dass es sich nicht um eine anlagen- oder stoffbezogene Regelung handele. Warum unser Entwurf für ein Frackingverbot im Landeswasserrecht dann eine anlagen- oder stoffbezogene Regelung sein soll, erschließt sich nicht. Wörtlich heißt es zu Fracking: Der Besorgnisgrundsatz

ist ein allgemeiner Bewirtschaftungsgrundsatz des vorsorgenden Gewässerschutzes,

so dass das Abweichungsverbot von stoff- und anlagenbezogenen Regelungen des

WHG nicht greift. http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01200/drucksache-19-01299.pdf (S. 101)

Für die Kosten der anwaltlichen Vertretung bitten wir um Spenden.

CCS

EU, Bundesregierung und Teile der Industrie versuchen derzeit, CCS wieder als unverzichtbar zu etablieren. Die EU plant derzeit ein CO2-Pipelinenetz, insbesondere in Deutschland, Belgien und den Niederlanden. Die Endlagerung soll unter der Nordsee erfolgen, obwohl dort rund 11.000 Öl- und Gasbohrungen existieren, die zu einem großen Teil undicht sind und jährlich zwischen 7.000 und 17.000 t Methan verlieren. CO2 wäre jedoch  viel aggressiver als Erdgas und würde Stahl und Beton zersetzen, so dass die Leckageraten für CO2 noch deutlich größer wären. Die negativen Auswirkungen auf Umwelt und Fischerei könnten katastrophal werden.

Nach unserer Einschätzung dient die Diskussion um CCS nur dazu, die Energiewende weiter zu verschleppen und die fossile Energiewirtschaft zu schützen.

LNG -Terminal in Brunsbüttel     

Dem Schutz und weiteren Ausbau der fossilen Energiewirtschaft dienen auch die geplanten LNG-Terminals. Für die geplanten 1-2 Terminals für verflüssigtes Erdgas (englisch Liquefied Natural Gas, abgekürzt LNG) in Brunsbüttel, Stade oder Wilhelmshaven hat sich aus über 20 lokalen Gruppen und Umweltverbänden, zu denen wir auch gehören, das Klimabündnis gegen LNG gegründet. Die Deutsche Umwelthilfe hat jetzt mit einem Gutachten noch einmal belegt, dass der Terminal in Brunsbüttel rechtswidrig wäre.

https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Fracking/PK_190528/DUH_Gutachten_LNG_Terminal_Brunsb%C3%BCttel_.pdf

Für den LNG-Terminal in Brunsbüttel will die Landesregierung 50 Mio. Euro bereitstellen, der Bund noch einmal 50 Mio. Euro und die Gasendkunden sollen 80 Mio. Euro für die Pipelineanbindung beitragen, damit die Unternehmen mit dem geplanten Terminal überhaupt eine Möglichkeit erhalten, Gewinne zu machen. Diese riskante Technologie neben einem Zwischenlager für hochradioaktive Brennstäbe, einem geplanten Zwischenlager für mittel- und schwachradioaktive Stoffe, einem Chemiepark, einer Sondermüllverbrennungsanlage, Wohnbebauung und den wichtigen Wasserstraßen Elbe und Nord-Ostsee-Kanal zu errichten, halten wir für unverantwortlich.

Freiwillige Mitgliedsbeiträge

Bei der letzten Mitgliederversammlung im November 2018 wurde beschlossen, die Mitglieder der Bürgerinitiative um freiwillige Mitgliedsbeiträge zu bitten.

Wir freuen uns sehr darüber, dass unser Aufruf, einen freiwilligen, jährlichen Mitgliedsbeitrag*) zu spenden, gut angenommen wird.

Dies gibt uns mehr Planungssicherheit für kommende Aktionen. Vielen Dank dafür!

*) Empfehlung: einfache Mitglieder 12 €; Gemeinden 150-300 €; Kreise 1500 €

Der Vorstand

Nur gemeinsam sind wir stark im Widerstand gegen CO2-Endlager und Fracking. Bitte unterstützen Sie uns! Wir waren bisher sehr erfolgreich, dürfen aber nicht nachlassen!

V.i.S.d.P.: Dr. Reinhard Knof

Spendenaufruf:

Jede Spende hilft!

Für unsere Arbeit, wie z.B. den Druck von Plakaten, Unterschriftenlisten und Flyern und laufende Kosten benötigen wir neben unserem ehrenamtlichen Engagement auch Geld.

Wir bitten deshalb um Spenden, die bis zu einer Höhe von 200 Euro durch den Überweisungsbeleg direkt steuerlich geltend gemacht werden können. Für höhere Summen und auf Wunsch erstellen wir eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Überweisungen bitte auf das hier angegebene Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. tätigen.

IBAN: DE86 2176 3542 0007 7190 19     BIC: GENODEF1BDS bei der VR-Bank