Offener Brief per eMail
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
z. Hd. Frau Ministerin Schulze
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
Bundesministerium der Finanzen Dienstsitz Berlin
z. Hd. Herrn Minister Scholz
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Komplettes Frackingverbot als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasen >>> Urteil des BVerfG zum Klimaschutz
Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,
Sehr geehrter Herr Minister Scholz,
aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 29.04.2021 zum bestehenden Klimaschutzplan der Bundesregierung haben Sie noch für diese Legislaturperiode ein neues Klimaschutzgesetz angekündigt, welches so auch von der Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel getragen wird (lt. t-online vom 30.04.2021).
Hierzu wollen Sie, Frau Ministerin, und Sie, Herr Minister, zügig einen Vorschlag für mehr Klimaschutz vorlegen.
Die Bundesregierung setzt bisher im Zuge der Umstellung auf eine Energieerzeugung mittels erneuerbarer Energien schwerpunktmäßig auf Erdgas als sog. Brückenenergie. Dieses ist aus unserer Sicht eine fatale Fehleinschätzung und priorisiert eine fossile Energie die hinsichtlich ihrer Klimaschädigung im günstigsten Fall nicht besser ist als andere fossile Energieträger (siehe weiter unten). Das deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat dazu vor kurzem das Hintergrundpapier „Am Klimaschutz vorbeigeplant – Klimawirkung, Bedarf und Infrastruktur von Erdgas in Deutschland veröffentlicht.“1
Erdgas, also Methan (CH4) ist deutlich klimaschädigender als Kohlendioxyd (CO2). Das GWP (Global Warming Potential) von fossilem Methan beträgt über einen Zeitraum vom 20 Jahren (GWP 20) 87, was eine fast 90fach höhere Klimaschädigung im Vergleich zu CO2 bedeutet[2]. CH4 wird zwar in einem Zeitraum von 12 -15 Jahren in der Atmosphäre abgebaut, bleibt dort aber weiterhin als CO2 wirksam. Die Betrachtung der Klimawirkung von Erdgas auf 20 Jahre ist deshalb stringent notwendig, weil es exakt der Zeitspanne entspricht, die uns zur Verhinderung der schlimmsten Erhöhung der Erderwärmung verbleibt.
Der, leider auch von der Bundesregierung, immer wieder benannte GWP 25 (auf 100 Jahre betrachtet) ist nicht nur nicht mehr aktuell, sondern auch nicht zielführend. Deswegen nicht zielführend, weil wir keine 100 Jahre mehr Zeit für die Umstellung auf erneuerbare Energien haben und darum heute entschieden handeln müssen.
Bei der Erdgas- und auch Erdölgewinnung sowie Aufbereitung wird, über die gesamte Prozesskette hinweg betrachtet, Methan in unterschiedlichen Größenordnungen freigesetzt. Hieraus resultiert, dass Erdgas eine ähnlich klimaschädigende Wirkung hat wie Kohle.
Erdgas per Fracking gewonnen, womöglich noch als Flüssigerdgas (LNG = liquefied natural gas) aus den USA nach Deutschland transportiert, ist sogar deutlich klimaschädigender als Braunkohle.[3] Auch hier spielt, über die gesamte Prozesskette betrachtet, die Methan-freisetzung eine wesentliche Rolle. Hinzu kommt der signifikante Energieaufwand für die Verflüssigung, den Transport und die Regasifizierung.
Erdgas ist aus vorgenannten Gründen keine geeignete Brückenenergie zur Erreichung der im Pariser Klimaschutzabkommen völkerrechtlich verbindlich vereinbarten Ziele. Wieviel Erdgas für wie lange noch genutzt werden kann muss deshalb auf der Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse kritisch debattiert werden und muss mit einem Ausstiegs-fahrplan versehen werden.
Eine erste und gute Möglichkeit, den Ausstieg aus der Nutzung von fossilem Erdgas und auch Erdöl zu beginnen, ist ein komplettes und dauerhaftes Frackingverbot zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl in Deutschland in allen geologischen Schichten. Wir bitten Sie, dieses in dem von Ihnen in den Bundestag einzubringenden Gesetzentwurf entsprechend zu verankern.
Ein komplettes und dauerhaftes Frackingverbot trüge auch den Erkenntnissen mehrerer internationaler Institute über die negativen Auswirkungen von Fracking Rechnung. So heißt es bspw. im Abschlussbericht einer Studie des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) über Fracking in Schiefergas in Argentinien[4]: „Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass das Hydraulic Fracturing-Projekt den Verpflichtungen des Vertragsstaats zum Pariser Abkommen widerspricht – mit negativen Auswirkungen auf die globale Erwärmung und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Weltbevölkerung und künftiger Generationen“.
Zur bisherigen Arbeit der Frackingkommission und den von ihr veröffentlichten Gutachten möchten wir in diesem Zusammenhang kurz anmerken, dass diese sich in wesentlichen Sachverhalten auf veraltete Gutachten beziehen, bzw. auch Daten zusammenführen, die zwangsläufig ein falsches Bild des Gefährdungspotentials der Frackingtechnik zeichnen. Gerne sind wir bereit, dieses detailliert anhand des Berichtes der Frackingkommission 2020 darzulegen.
§ 13a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beinhaltet zwar ein Frackingverbot in unkonven-tionellen Lagerstätten, jedoch nicht in allen geologischen Schichten. Gleichzeitig sind dort aber auch Ausnahmen definiert und eine Überprüfung dieses Verbotes in 2021 vorgesehen.
§ 13a des WHG ist insoweit zu ändern, dass:
Dieses bedeutet u. a.: Entfall der Absätze 2 bis 7 des § 13a WHG.
§ 13b ist entsprechend anzupassen
Darüber hinaus sind direkte und indirekte staatliche Investitionen in fossile Infrastruktur-maßnahmen gesetzlich zu verbieten. Vorhandene und sich in Planung befindliche Infrastruktur muss sich zudem einer Klimaschutzprüfung unter Betrachtung der kurz- und langfristigen Auswirkungen entlang der vollständigen Versorgungskette unterziehen und vereinbar sein mit den beschlossenen und verbindlichen Klimaschutzzielen.
[1] https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.815872.de/diwkompakt_2021-166.pdf
[2] https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/02/WG1AR5_Chapter08_FINAL.pdf
[3] Siehe u.a. https://data.oireachtas.ie/ie/oireachtas/committee/dail/32/joint_committee_on_climate_action/submissions/2019/2019-10-10_opening-statement-robert-w-howarth-ph-d-cornell-university_en.pdf
[4] https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=1200&Lang=en
Mit freundlichen Grüßen
Die nachstehend benannten Inititativen/NGOs
Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
AG Erdgas Erdöl Fracking der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.
Andy Gheorghiu Consulting
Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land
Berliner Wassertisch
BUND Kreisgruppe Rotenburg
BUND Kreisgruppe Verden
BUND-Regionalgruppe Münsterland
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Bürgerinitiative „Frack-loses Gasbohren im Landkreis Rotenburg“
Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren am Schwielochsee“
Bürgerinitiative „Kein Fracking in der Heide“
Bürgerinitiative „No Fracking“ im Erdgasfeld Völkersen
Bürgerinitiative Chimgauer Seenplatte gegen Gasbohren
Bürgerinitiative Fahner Höhe
Bürgerinitiative Flecken Langwedel gegen Gasbohren
Bürgerinitiative Frackingfreies Hessen
Bürgerinitiative für Gesundheit Hemslingen/Söhlingen
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.
Bürgerinitiative Gegen Gasbohren (BIGG) Hamm
Bürgerinitiative Gegen Gasbohren Kleve
Bürgerinitiative Intschede Wesermarsch ohne Bohrtürme
Bürgerinitiative kein-frack-in-wf
Bürgerinitiative Lintler Geest gegen Gasbohren
Bürgerinitiative LK Oldenburg
Bürgerinitiative Rote Hand Thedinghausen/Achim
Bürgerinitiative Sauberer Umwelt & Energie Altmark
Bürgerinitiative Walle gegen GasBohren
Bürgerinitiative Wittorfer für Umwelt und Gesundheit (WUG e.V.)
BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen
FEBID e.V.
GasExit Berlin
Gemeinnützige Umweltschutzverein pro grün e.V. Paderborn
IG Fracking-freies Artland e.V., Osnabrück
IG Gegen Gasbohren, Hamminkeln
IG Schönes Lünne
Interessengemeinschaft gegen Gasbohren im Tecklenburger Land (IGTL)
Kampagne #TschuessKohle, Hamburg
NABU Kreisverband Rotenburg
NABU Landesverband Niedersachsen
NaLaKiZu Bürgerstark
NoFracking Bodensee-Oberschwaben
Stop Fracking Bürgerinitiative Witten für sauberes Wasser
Unabhängige Bürgerinitiative Salzhausen (UBI Salzhausen)
WikiStade e.V.
„Wir gegen Fracking“ Lüneburg – AG BUND Lüneburg