Pressemitteilung vom 03.07.2017 der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.
Nicht genehmigte Bohrschlammgruben
Im Kreis Plön gibt es zwei nicht genehmigte Bohrschlammgruben, die Grube Fuchsbergredder in Mönkeberg, in die nach Auskunft der DEA möglicherweise der Bohrschlamm der drei DEA-Bohrungen Schönkirchen 1, 2 und 3 eingebracht wurde und die Bohrschlammablagerung in der Kiesgrube am Wildenhorster Weg in Rastorf. Zu beiden Gruben liegen dem LBEG (Bergamt) keine Unterlagen vor.
„Bei Bohrprojekten ist es damals üblich gewesen lokal ansässigen Unternehmen Aufträge auch per Handschlag zu vergeben.“ schrieb der Pressesprecher der DEA auf meine Nachfragen. Über die Seriosität der Unternehmer oder den Verbleib der Öl- und Bohrschlämme liegen der DEA demnach keine Unterlagen vor.
Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, warum Minister Habeck von „vergleichsweise umweltverträglicher“ Ölförderung in Schleswig-Holstein spricht und trotz dreier übereinstimmender Gutachten, die Erkundungsbohrungen im Weltnaturerbe Wattenmeer für rechtswidrig erklären, entsprechende Anträge der DEA nicht ablehnen möchte.
Hintergrund:
Durch den massiven Druck mehrerer Bürgerinitiativen mit Unterstützung durch die kürzlich noch im Landtag vertretenen Piraten sah sich die Landesregierung nach jahrelangem Zögern veranlasst, die Problematik der Öl- und Bohrschlammgruben in Schleswig-Holstein aufzuarbeiten.
Dabei stellte sich nicht nur heraus, dass es eine ganze Reihe von Verdachtsflächen gibt, sondern dass keineswegs alle Bohrschlammgruben genehmigt und dokumentiert wurden. Vielmehr musste teilweise auf Zeitzeugen zurückgegriffen werden, da die Verursacher nur unzureichende Dokumentationen vorliegen haben und teilweise schlicht nicht wissen, wo der von Ihnen produzierte Abfall geblieben ist.
Bei den Öl- und Bohrschlammgruben handelt es sich auch keineswegs um Deponien, sondern um bergrechtliche Ablagerungen ohne Absicherung gegenüber dem Grund- oder Oberflächenwasser. Teilweise wurde der Öl- und Bohrschlamm auch noch mit Industrie- und Hausmüll vermischt, so dass eine Beseitigung deutlich erschwert wird und die Eigentümer der Gruben gleich mit in Haftung genommen wurden.
Eine Untersuchung des NDR erbrachte an einem Standort erhebliche Mengen an giftigen Substanzen auf einer Ackerfläche in einer Bodentiefe, die von typischen Nutzpflanzen wie Mais und Weizen problemlos erreicht wird. Die Bodenschutzverordnung berücksichtigt das jedoch nicht, sondern betrachtet nur die obersten 30 cm Bodentiefe, nicht die Wurzeltiefe von Mais bis in 2,5 m Tiefe, wo das Gift abgelagert wurde. So wird wahrscheinlich wieder Entwarnung gegeben, da nach Recht und Gesetz keine Gefährdung festgestellt werden kann und die giftigen Ablagerungen bleiben, wo sie sind.
Dr. Reinhard Knof
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Foto © : http://bohrplatz.gegen-gasbohren.org/