Pressemitteilung:

Volksinitiative zum Schutz des Wassers vor Fracking und Ölförderung
teilweise zugelassen

Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte
Volksinitiative zum Schutz des Wassers sei unzulässig, soweit Fracking
landesweit verboten werden soll, entschied soeben der
Schleswig-Holsteinische Landtag. Zugelassen wurde die Volksinitiative,
soweit die Kreise als Wasserbehörden zuständig werden,
Bergbauunternehmen für Schäden haften sollen und der Geheimhaltung von
Bohrplänen zum Schutz von “Geschäftsgeheimnissen” ein Ende gesetzt
werden soll. Die Volksinitiative kündigt an, wegen der Nichtzulassung
des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.

Die SPD stimmte gegen die nur teilweise Zulassung. Auch vom SSW kam
scharfe Kritik daran.[1] Die Grünen verteidigten dagegen die
Nichtzulassung des Fracking-Verbots.[2]

Heute haben wir einen wichtigen Teilerfolg errungen”, erklärt die
Vertrauensperson der Volksinitiative Dr. Reinhard Knof (Bürgerinitiative
gegen CO2 Endlager). “Bergbau wird zukünftig nicht mehr ohne Einfluss
der zuständigen Wasserbehörden der Kreise stattfinden können. Die
Bergbauunternehmen werden in Zukunft für Schäden haften, bei Unfällen
ihre Bohrungen unterbrechen müssen und können ihre Absichten nicht mehr
hinter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verbergen. Damit ist es uns
nach über fünf Jahren gelungen, den bisher nur unter der fragwürdigen
Aufsicht des Bergamtes agierenden Bergbauunternehmen eine wirkunsvolle
Aufsicht durch die Kreisverwaltungen entgegen zu setzen.”

“Zum Schutz unseres Wassers sollte Schleswig-Holstein als bundesweit
erstes Land komplett aus dem hochriskanten und klimaschädlichen Fracking
aussteigen”, fordert die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick
Breyer (Piratenpartei). “Wir werden das Landesverfassungsgericht darüber
entscheiden lassen, ob das möglich ist. Haben wir Erfolg, können auch
andere Bundesländer Fracking verbieten und damit unsere Heimat und
Lebensgrundlagen schützen.”

Nach Teilzulassung der Volksinitiative hat der Landtag nun vier Monate
Zeit, über die Annahme und Umsetzung der zugelassenen Teile zu
entscheiden. Die Volksinitiative wiederum kann innerhalb eines Monats
gegen die Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das
Landesverfassungsgericht ziehen.

Hintergrund:

Zehntausende Schleswig-Holsteiner unterstützen die Volksinitiative zum
Schutz des Wassers (http://vi-wasser.de), die u.a. von BUND, attac, der
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und der Piratenpartei getragen wird.
Die Volksinitiative will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten,
Bergbau-Unternehmen für Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von
Bohrplänen zum Schutz von “Geschäftsgeheimnissen” ein Ende setzen. In
Schleswig-Holstein hat es schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch
die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt vergiftet
wurden.

Flyer der Volksinitiative:
http://vi-wasser.de/files/Flyer_VI_Wasser.pdf

Die Volksinitiative im Wortlaut:
http://vi-wasser.de/files/Volksinitiative%20Wassergesetz%20SH.pdf

[1] Pressemitteilung des SSW:
http://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2018-11-08-17-34-58-5ff0/

[2] Pressemitteilung der Grünen:
http://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2018-11-08-17-44-00-60b5/

Die heute angenommene Beschlussempfehlung im Wortlaut:
<http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01000/drucksache-19-01016.pdf>

Meldung des Landtags:
http://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/18_11_fracking_volksinitiative/

Ansprechpartner:
Dr. Reinhard Knof, Telefon: 0162-1389223
Dr. Patrick Breyer