Frackingmoratorium in Großbritannien

Das vom jetzigen Premiereminister Großbritanniens als „wunderbare Neuigkeit für die Menschheit“ gepriesene Fracking hat auch in England zu zahlreichen Erdbeben geführt. Wieder einmal haben sich geologische Studien als ungenau erwiesen. Erdbeben durch die Gasförderung mit über 100.000 beschädigten Gebäuden sind auch in den Niederlanden schon seit Jahren zu einem massiven Problem geworden, weswegen im Feld Groningen die Förderung zurückgefahren und in einigen Jahren vollständig aufgegeben wird.

Trotz des hastig verkündeten Frackingmoratioriums wird Premierminister Johnson seine Einstellung zu Fracking sicherlich nicht geändert haben. Er möchte das Thema Fracking aber wegen der Anti-Fracking-Positionen von Labour & LibDems unbedingt aus dem Wahlkampf heraus halten. Das hat er wohl geschafft.  Außerdem stellt sich die Frage, welches „Fracking“ überhaupt unter das Moratorium fällt. Für die Definition des hydraulic fracturing müssen pro Frackingvorgang mindestens 1.000 m³  oder mindestens 10.000 m³ Flüssigkeit pro Bohrloch eingesetzt werden. Das Moratorium verhindert kein Fracking, bei dem geringere Mengen eingesetzt werden. In einer Analyse von Professor Stuart Haszeldine von über 17.000 gefrackten Gasbohrlöchern in den USA von 2000-2010 erfüllten 43% nicht die Frackingdefinition der britischen Regeln. Von  4.500 in den USA durchgeführten Frackingbehandlungen von Ölbohrungen würden 89% nicht der Infrastructure Act Definition unterliegen. Auch in Deutschland ist Fracking zu kommerziellen Zwecken keinesfalls verboten, wie einige Medien fälschlicherweise behaupten. Vielmehr ist in den für Deutschland typischen Sandstein- und Kalksteinlagerstätten Fracking erlaubt und wird auch praktiziert.

Für Deutschland, insbesondere für Schleswig-Holstein, steigt derzeit die Gefahr neuer Ölbohrungen und von Fracking wieder deutlich an. So hat die Wintershall-DEA aktuell einen Antrag auf Ölbohrung im Weltnaturerbe Wattenmeer gestellt, ungeachtet der katastrophalen Folgen eines möglichen Ölaustritts. Gerade erst musste Wintershall-DEA einräumen, über einen Zeitraum von 4,5 Jahren bis zu 220 Millionen Liter hoch salziges Lagerstättenwasser über eine verrostete Bohrung verloren zu haben. Hinzu kommt, dass die Ölindustrie der Niederlande sich neue Betätigungsfelder suchen wird. Hier bietet sich Schleswig-Holstein geradezu an, da derzeit außerhalb der „Heide-Restfläche“ keine Lizenzen zur Förderung von Erdöl vergeben sind, das Land also dem Zugriff förderwilliger Unternehmen frei zugänglich ist.

Vor diesem Hintergrund gewinnt das bis zum 02.03.2020 laufende Volksbegehren zum Schutz des Wasser in Schleswig-Holstein noch einmal zusätzlich an Bedeutung: Jeder Schleswig-Holsteiner hat hiermit die Möglichkeit, Einfluss auf die Politik zu nehmen, um unser Grundwasser besser zu schützen.

Wichtige Forderungen des Volksbegehrens sind: 1. Haftung der Ölkonzerne für die von ihnen verursachten Schäden,  2. Sofortiger Bohrstopp bei Wassergefährdung, 3. Information der Öffentlichkeit über Anträge zur Öl- und Gasförderung insbesondere, wenn der Einsatz von Fracking geplant ist, 4. Information der Feuerwehren, des THW und der Gemeinden über die von den Mineralölkonzernen eingesetzten Chemikalien, damit Rettungskräfte bei möglichen Unfällen sachgerecht reagieren können. Bisher werden diese Informationen als Betriebsgeheimnis behandelt.

Mindestens 80.000 Unterschriften sind  bis zum 2.3.2019 für den Erfolg des Volksbegehrens erforderlich. Jeder Wahlberechtigte aus Schleswig-Holstein ab 16 Jahre sollte in „seinem“ Rathaus oder Amt für einen besseren Schutz des Wassers unterschreiben und damit sein Recht auf direkte Demokratie ausüben.

Mehr Details (und die offenen Fragen) hier https://drillordrop.com/2019/11/02/immediate-moratorium-on-fracking-in-england-because-of-tremor-risk/

Die Themen #Fracking4Plastics, die Lizenzen von Ineos und die auch in Brunsbüttel, Stade und Wilhelmshaven geplanten US-LNG-Importe sind natürlich nicht vom Tisch.

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