Volksbegehren zum Wasserschutz 💧war weitgehend erfolgreich
Auch wenn die 80.000 Stimmen nicht erreicht wurden, war das Volksbegehren weitgehend erfolgreich!
Als wir im April 2019 das Volksbegehren beantragten, war noch kein einziger der von uns vorgeschlagenen Gesetzentwürfe verabschiedet. Die Regierungsmehrheit hatte die zulässigen Teile der Volksinitiative wiederholt von der Tagesordnung des Landtags abgesetzt und sich geweigert, unsere Gesetzesvorlagen im Parlament zu beraten.
Die Zusicherungen der Regierungskoalition, alle wasserrechtlichen Teile der VI umzusetzen war vor diesem Hintergrund unglaubwürdig. Unsere Zweifel waren durchaus berechtigt, denn ohne Begründung wurde der Teil „und das nicht aus Quellen wild abfließende Wasser“ aus dem Gesetz gestrichen. Wir dürften daher mit unserer Vermutung richtig gelegen haben, dass wir ohne das Volksbegehren überhaupt keine Gesetzesvorlage umgesetzt bekommen hätten.
Die massiven Behinderungen des Volksbegehrens durch das Innenministerium, die Koalitionsparteien und einzelne Abgeordnete haben darüber hinaus gezeigt, wie massiv die direkte Demokratie durch die jetzige Regierung behindert wird.
Spannend war auch, was sich der Landesabstimmungsleiter am Freitag erlaubt hat. Alleinige Aufgabe des Landesabstimmungsausschusses ist es, die Zahl der Stimmen festzustellen. Nach Rückmeldung von Teilnehmern hat der Landesabstimmungsleiter aber danach noch rund 20-25 Minuten unsere Vorwürfe der Behinderung des Volksbegehrens als unerheblich dargestellt und andererseits uns massive Verstöße vorgeworfen. Zudem soll er auch das Urteil des Landesverwaltungsgerichts kritisiert haben, das uns die Plakatierung für  den gesamten Zeitraum des Volksbegehrens zugestanden hat. Für die Beurteilung von Verstößen ist jedoch nicht der Landesabstimmungsleiter zuständig, sondern nur der Landtag. Eine Kritik an einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts steht ihm jedenfalls nicht zu. Hier hat er sein Amt wohl erheblich mißbraucht, so Reinhard Knof.
Hinweis:
Derzeit läuft eine neue VI zur Weiterentwicklung des Energiewendegesetzes, das durch FFF Dithmarschen und zwei Scientists for Future Kiel  initiiert wurde. Es wurde gerade die Landesregierung verklagt, weil diese die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der online-Eintragungen verweigert. Die erste Rückmeldung aus dem Verwaltungsgericht Schleswig stimmt sehr hoffnungsvoll. Ergebnisse dieser Klage werden wegweisend sein, welche Möglichkeiten uns für das Volksbegehren noch offen stehen.
Wir haben schon viel erreicht und bleiben dran!
Allen Unterstützern an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön, denn nur gemeinsam konnten wir so viel erreichen!😃🙏