Unsere Bürgerinitiative hat folgende Wahlprüfsteine für die zur Landtagswahl aufgestellten Parteien verfasst:

Die Antworten finden Sie hier:

  1. Antwort PIRATEN:  >>> HIER <<<
  2. Antwort DIE LINKE >>> HIER <<<
  3. Antwort CDU vom 24.04.2017 >>> HIER <<<
  4. Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SH vom 25.04.2017  >>> HIER <<<
  5. Antwort FDP vom 27.04.2017  >>> HIER<<<

Wahlprüfsteine

Komplex I: Wiederaufnahme der Erdölförderung mittels Fracking

Prolog: Das Bergamt hat in Absprache mit dem MELUR unter der Führung von Minister Dr. Habeck im Jahr 2013 insgesamt 12 Erlaubnisse und Bewilligungen zur Erdölförderung bzw. der Aufsuche von Erdölfeldern erteilt, die nach unserem Kenntnisstand alle geeignet waren, Fracking einzusetzen oder gar zwingend erforderlich zu machen. Einige hatten im Antrag sogar explizit den Einsatz von Fracking benannt oder die Aufsuche bzw. Förderung aus dichten Gesteinsschichten beantragt, was ohne Fracking ja nicht erfolgreich wäre. Obwohl der Wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtags am 04.11.2013 festgestellt hat, dass das LBEG die rechtlich nicht autorisierte Behörde gewesen ist, hat das LBEG in Absprache mit dem MELUR auch danach noch drei Erlaubnisse erteilt.

  1. Frage: Haben Sie oder hat Ihre Partei, in der zurückliegenden Legislaturperiode die Zurücknahme der rechtswidrig erteilten Erlaubnisse und Bewilligungen verlangt? Haben Sie oder hat Ihre Partei, die rechtswidrige Genehmigungspraxis des LBEG und MELUR politisch bekämpft, um somit weitere Erlaubnisse und Bewilligungen zu verhindern?
  2. Frage: Bewerten Sie die Erdölförderung in SH als verhältnismäßig umweltverträglich?

JA / NEIN

  1. Frage: Sprechen Sie sich eindeutig gegen Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken aus?

4.Frage:               Die DEA hat in einer Informationsveranstaltung im November 2013 die zu gewinnende Erdölmenge onshore in SH auf 3 Tagesbedarfe in D geschätzt. Bewerten Sie die Förderung dieser Menge in Anbetracht der damit verbundenen Risiken als legitim?

5.Frage:               Vertreten Sie die Auffassung, dass die Erdölgewinnung in SH, betrieben durch das Unternehmen DEA, das mehrheitlich einem russischem Finanzinvestor gehört, uns unabhängiger vom Ausland macht?

Komplex II: CETA

Prolog:

CETA betrifft auch die öffentliche Daseinsvorsorge. In den bisherigen Vertragstexten ist die öffentliche Daseinsvorsorge ( öffentliche Dienste ) in Teilen durch eine Negativliste ausgenommen. CETA soll zudem den kanadischen Firmen Fracking in Europa erlauben.

Frage 1:               Werden Sie CETA ablehnen und die Landesregierung im Landtag zu einer Ablehnung verpflichten, wenn im Abkommen nicht den Staaten ein eindeutiges Verbot von Fracking ohne Schadensersatzzahlungen zugestanden wird?

Frage 2:               Werden Sie CETA ablehnen und die Landesregierung im Landtag zu einer Ablehnung verpflichten, wenn die öffentliche Daseinsvorsorge nicht unwiderruflich vollumfänglich vom Freihandelsabkommen ausgeschlossen wird, also wenn nicht statt der Negativliste eine Positivliste vereinbart wird?

Prolog für Frage 3:

CETA ist das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union. Die kanadische Volkswirtschaft ist bedeutend kleiner als der gesamte Wirtschaftsraum der vereinigten Staaten von Amerika. Bei beiden Abkommen wird den Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein steigender finanzieller Wohlstand als Vorteil in Aussicht gestellt.

Frage 3:               Vertreten auch sie die These, dass durch CETA den Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein ein zunehmender finanzieller Wohlstand entstünde, nachdem sie folgende Fakten zur Kenntnis genommen haben?

(Bitte folgendes YouTube Video https://www.youtube.com/watch?v=0obDIkEDUtU&feature=youtu.be ab Minute 18:40-20:38 abspielen.)

 

Komplex III Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Prolog:

Während die Bundesregierung in 2016 beschlossen hat, Fracking nur in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein sowie Kohle generell verbieten zu lassen, soll nach unserer Vorstellung in Schleswig-Holstein wegen der damit verbundenen Risiken für Mensch, Umwelt und Eigentum landesweit Fracking zur Aufsuche und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen verboten werden. Das mit dem Landesentwicklungsplan bereits angestrebte landesweite Frackingverbot ist nach Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags nicht rechtssicher und deshalb nicht ausreichend. Aus diesem Grund wird beabsichtigt, eine Volksinitiative zum Schutz des Wassers ins Leben zu rufen.

Frage 1:               Haben Sie oder hat Ihre Partei, sofern im Landtag vertreten, in der zurückliegenden Legislaturperiode ein Landesgesetz eingebracht oder unterstützt, um das Landeswasserrecht so zu verschärfen, dass unsere Lebensgrundlagen und die Natur in Schleswig-Holstein zukünftig vor den Gefahren der Wiederaufnahme der Erdölförderung mittels Fracking geschützt wird? Falls nein, bitten wir um eine Erklärung.

Frage 2:               Werden Sie sich, wie es die Wasserversorger in SH fordern, für eine Ausweitung der Wasserschutzgebiete von derzeit 37 Gebieten einsetzen?

Frage 3:               Werden Sie, einen Einzug in den Landtag  vorausgesetzt, im Landtag für die Volksinitiative zum Schutz des Wassers stimmen und diese unterstützen?

 

Komplex IV: Bohrschlammdeponien und Bohrschlammaltablagerungen

Prolog:

Erdölexplorierende Unternehmen haben zu früheren Zeiten giftigen Bohrschlamm unkontrolliert abgelagert. Die Standorte dieser Gruben sind heute teilweise nicht mehr bekannt, weshalb wir die Landesregierung aufgefordert haben, alle alten Gruben ausfindig zu machen und die Standorte zu veröffentlichen. Darüber hinaus fordern wir, dass alle alten Bohrschlammgruben auf Kosten der früheren Betreiberfirmen saniert werden. Was nicht passieren darf ist, dass die Landwirte in unserem Land auf den giftigen Altlasten sitzen bleiben.

Frage 1:               Werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass UNB, Bürgermeister und Gemeindevertretungen auf Wunsch Einsicht in die Unterlagen beim LLUR /MELUR bekommen, so dass transparent wird, aufgrund von welchen Kriterien welche Bohrschlammablagerungen als altlastenentkräftet (Unbedenklichkeitserklärung) beurteilt wurden?

Frage 2:               Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die seinerzeit aktiven erdölexplorierenden Unternehmen für den Fall von Sanierungen einen „Schadensersatzfond“ bilden, aus dem die Untersuchungskosten und die Sanierung zu begleichen ist?

Frage 3:               Werden Sie sich dafür einsetzen für den Fall, dass der finanzielle Rahmen des „Schadensersatztopfes“ nicht ausreichend ist, dann das Land die Kosten übernimmt?

Frage 4:               Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die jetzigen Eigentümer der Flächen, die als Bohrschlammaltablagerungsstelle dienen, auf jeden Fall von Analyse- und ggfs. Sanierungskosten freigestellt werden?

 

Wir bitten um ausführliche Beantwortung dieser Fragen.