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CCS: Einwendung gegen geplante Aufsuchung von CO2-Endlagern in der Nordsee

LNG (verflüssigtes Erdgas) in Brunsbüttel- Einwendung gegen Baggergutverbringung

LNG (verflüssigtes Erdgas) in Brunsbüttel- Einwendung gegen Verlegung der FSRU an die West-Jetty

Freiwillige Mitgliedsbeiträge

Die vergangenen Wochen waren für unsere Bürgerinitiative von intensiver Arbeit geprägt. Wir haben drei umfangreiche Einwendungen in laufenden Genehmigungsverfahren eingereicht, die erhebliche Auswirkungen auf Umwelt, Klima, Natur- und Artenschutz sowie die Zukunft unserer Küstenregion haben können.

Einwendung gegen geplante Aufsuchung von CO2-Endlagern in der Nordsee

Am 15. Juni haben wir beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) fristgerecht Einwendungen gegen den Antrag der BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG zur Untersuchung des Untergrundes im Gebiet „Zentrale Nordsee“ eingereicht.

Diese Untersuchungen dienen der Vorbereitung möglicher CO₂-Endlager unter dem Meeresboden der Nordsee.

Unsere wichtigsten Kritikpunkte:

Veraltete Datengrundlagen
Die Antragsunterlagen stützen sich teilweise auf Untersuchungen, die bis zu 20 Jahre alt sind. Aktuelle Erhebungen zu Schweinswalen, Seehunden, Seevögeln, Fischbeständen und weiteren Schutzgütern fehlen weitgehend.

Gefährdung sensibler Meeresschutzgebiete
Besonders kritisch sehen wir die geplanten seismischen Untersuchungen mittels sogenannter Airguns. Diese erzeugen extrem starke Schallwellen unter Wasser und können Schweinswale sowie andere Meeressäuger vertreiben, ihre Nahrungssuche beeinträchtigen und Auswirkungen auf die Fortpflanzung haben.

Unzureichende Prüfung der Umweltfolgen
Die Unterlagen betrachten das Vorhaben weitgehend isoliert. Die bereits vorhandenen Belastungen durch Offshore-Windparks, Schifffahrt, Kabeltrassen und weitere Infrastrukturprojekte werden nicht ausreichend berücksichtigt.

Geologische Langzeitrisiken
Bereits die geplanten Erkundungsbohrungen durchstoßen die geologischen Deckschichten, die später ein CO₂-Endlager dauerhaft abdichten sollen. Fragen zur Langzeitsicherheit, Korrosion und möglichen Leckagen bleiben weitgehend unbeantwortet.

Fehlende Transparenz
Viele entscheidende Untersuchungen sollen erst nach einer Genehmigung erfolgen. Dadurch wird eine fundierte Beteiligung der Öffentlichkeit erheblich erschwert.

Unser Fazit

Die vorgelegten Unterlagen sind nach unserer Auffassung nicht ausreichend, um eine Genehmigung zu rechtfertigen. Wesentliche Fragen zu Umwelt-, Natur- und Sicherheitsrisiken bleiben offen.

Wir haben daher beantragt, den Antrag nicht zu genehmigen.

LNG (verflüssigtes Erdgas) in Brunsbüttel- Einwendung gegen Baggergutverbringung

Die geplanten Baggerarbeiten für die West-Jetty in Brunsbüttel sind aus rechtlichen, umweltfachlichen und sicherheitstechnischen Gründen nicht genehmigungsfähig. Deshalb haben wir eine Einwendung geschrieben.

Fehlende rechtliche Grundlage
Das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) erlaubt für die FSRU ausschließlich einen Standort im bestehenden Hafen Brunsbüttel. Eine Hafenerweiterung wurde weder im LNGG vorgesehen noch in einem eigenständigen Genehmigungsverfahren beantragt oder geprüft. Da die West-Jetty außerhalb der ursprünglichen Hafenflächen liegt, fehlen den Baggerarbeiten die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen.

Risiken für Deich und Uferbereiche
Die beantragte Vertiefung der Liegewanne basiert auf der unbelegten Annahme, dass steilere Böschungen standsicher seien. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Stabilität der Uferbereiche und des angrenzenden Deiches. Zudem droht eine Auswaschung belasteter Sedimente und Altlasten in die Elbe.

Belastetes Baggergut
Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass das ausgebaggerte Material teilweise erhebliche Schadstoffbelastungen aufweist. Die bisherige Annahme, das Sediment entspreche natürlichen Küstenablagerungen, ist dadurch widerlegt. Eine Verklappung in der Nordsee, insbesondere an den vorgesehenen Verbringungsstellen bei Tonne E3 und „Neuer Lüchtergrund“, ist daher nicht vertretbar. Das Material muss stattdessen an Land entsorgt werden.

Mängel bei den Sedimentuntersuchungen
Die vorgelegten Untersuchungen weisen gravierende Schwächen auf:

  • fehlerhafte und unvollständige Dokumentation,
  • Probenahme durch den Antragsteller statt durch unabhängige Gutachter,
  • möglicher Interessenkonflikt bei der Auswahl der Proben,
  • fehlende Beprobung der besonders kritischen Tiefenbereiche,
  • Verwendung von Mischproben, die lokale Schadstoffbelastungen verschleiern können.

Deshalb wird eine vollständige Neubewertung durch unabhängige Sachverständige gefordert.

Gefährdung von Umwelt und Gewässerökologie
Baggerarbeiten während der Sommermonate können durch Sedimentaufwirbelungen die ohnehin angespannte Sauerstoffsituation der Elbe weiter verschlechtern und lokale Sauerstoffmangelzonen verursachen. Bereits jetzt gibt es in der Elbe einen erheblichen Sauerstoffmangel, wie Greenpeace durch Messungen ermittelt hat. Aufgrund des hohen Schluff- und Tonanteils der Sedimente besteht zudem ein erhebliches Risiko der großräumigen Verdriftung belasteter Stoffe in Richtung sensibler Schutzgebiete.

Beeinträchtigung der Schifffahrt
Erfahrungen am bestehenden FSRU-Standort zeigen eine starke Sedimentation im Lee der Anlage. Bei einer Verlagerung an die West-Jetty drohen vergleichbare Ablagerungen im Bereich des Eingangs zum Nord-Ostsee-Kanal. Dies könnte die Schiffbarkeit beeinträchtigen und zusätzliche Unterhaltungsbaggerungen erforderlich machen.

Unzureichende Lärmbewertung
Für die eingesetzten Bagger- und Arbeitsgeräte liegen keine belastbaren Schallleistungsdaten vor. Eine seriöse Bewertung von Lärm- und Unterwasserschallbelastungen für Anwohner, Fische und andere geschützte Arten ist daher nicht möglich. Auch konkrete Schutzmaßnahmen und Überwachungskonzepte fehlen.

Unvollständige Planung
Wesentliche Aspekte der Baggergutverbringung sollen erst nach einer Genehmigung festgelegt werden. Damit fehlen entscheidende Informationen für eine vollständige Umweltbewertung.

Naturschutz und UVP
Die West-Jetty grenzt unmittelbar an das Natura-2000-Gebiet „Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen“. Aufgrund der möglichen Auswirkungen auf geschützte Lebensräume und Arten ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach europäischem Recht zwingend erforderlich.

Fazit

Die Antragsunterlagen weisen erhebliche rechtliche, fachliche und umweltbezogene Defizite auf. Insbesondere die fehlende Hafenerweiterungsgenehmigung, die mangelhaften Sedimentuntersuchungen, die Risiken für Schutzgebiete sowie die unzureichende Bewertung von Schadstoffen, Lärm und Schifffahrt sprechen gegen eine Genehmigung der beantragten Baggerarbeiten. Eine umfassende Neubewertung unter Einbeziehung unabhängiger Gutachter und einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist erforderlich.

Einwendung gegen LNG-FSRU an der neuen Jetty in Brunsbüttel

Bereits am 2. Juni haben wir als anerkannter Umweltverband Einwendungen gegen die beantragte Genehmigung einer weiteren LNG-Anlage in Brunsbüttel eingereicht.

Geplant ist der Betrieb der LNG-Spezialschiffanlage „Höegh Gannet“ an der neuen Jetty im Westbecken des Elbehafens.

Unsere wichtigsten Kritikpunkte:

Fehlender Bedarf
Die bestehende FSRU wird bereits am Gefahrgutliegeplatz betrieben. Gleichzeitig soll 2027 das LNG-Onshore-Terminal in Brunsbüttel in Betrieb gehen. Der zusätzliche Standort an der Jetty erscheint daher weder erforderlich noch sinnvoll.

Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung
Nach unserer Auffassung besteht für das Vorhaben eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die bislang nicht erfolgt ist.

Gefährdung der Schifffahrt
Die geplante Lage der FSRU unmittelbar an einer stark befahrenen Schifffahrtsroute der Elbe wirft erhebliche nautische Sicherheitsfragen auf. Der Abstand zu vorbeifahrenden Großschiffen wäre außergewöhnlich gering.

Unzureichende Berücksichtigung aktueller Sicherheitsrisiken
Mögliche Sabotage- oder Drohnenszenarien gegen kritische Infrastruktur werden in den Antragsunterlagen praktisch nicht untersucht.

Lärm- und Schadstoffbelastungen
Die vorgelegten Gutachten lassen erhebliche Zweifel offen, ob die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm, tieffrequenten Geräuschen und Luftschadstoffen eingehalten werden können.

Belastetes Baggergut
Für den Betrieb wären regelmäßige Ausbaggerungen erforderlich. Aktuelle Untersuchungen zeigen bereits heute Schadstoffbelastungen im Baggergut, die bei einer Verbringung in die Nordsee erhebliche Umweltprobleme verursachen können.

Unser Fazit

Auch in diesem Verfahren bestehen aus unserer Sicht erhebliche rechtliche, sicherheitstechnische und umweltbezogene Defizite. Wir haben deshalb beantragt, die Genehmigung nicht zu erteilen.

Zudem laufen weiterhin unsere Klage gegen die West-Jetty und unsere Einwendung gegen den festen LNG-Terminal in Brunsbüttel.

Wir haben in Dänemark zudem Beschwerde wegen des CO2-Endlagers „Greensand“ eingelegt.

Freiwillige Mitgliedsbeiträge

Auf der Mitgliederversammlung im November 2018 wurde beschlossen, die Mitglieder der Bürgerinitiative um freiwillige Mitgliedsbeiträge zu bitten. Wir freuen uns sehr darüber, dass unser Aufruf, einen freiwilligen, jährlichen Mitgliedsbeitrag*) zu leisten, gut angenommen wird.

Dies gibt uns mehr Planungssicherheit für kommende Aktionen. Vielen Dank dafür!

*) Empfehlung: einfache Mitglieder 12 €; Gemeinden 150-300 €; Kreise 1500 €

Der Vorstand

V.i.S.d.P.: Dr. Reinhard Knof

Spendenaufruf: Jede Spende hilft!
Für unsere Arbeit, wie z.B. die laufende Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht, den Druck von Plakaten und Flyern und laufende Kosten benötigen wir neben unserem ehrenamtlichen Engagement auch Geld.

Wir bitten deshalb um Spenden, die bis zu einer Höhe von 200 Euro durch den Überweisungsbeleg direkt steuerlich geltend gemacht werden können. Für höhere Summen erstellen wir auf Wunsch eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Überweisungen bitte auf das Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. bei der VR-Bank tätigen:

IBAN: DE86 2176 3542 0007 7190 19           BIC: GENODEF1BDS bei der VR-Bank

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Mehr Infos unter:

http://www.kein-co2-endlager.de/