Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
sehr geehrte Damen und Herren und Interessierte,
diese Themen finden Sie heute in unserem Newsletter:
- CCS
- LEP 2020 (Landesentwicklungsplan 2020) wird überarbeitet
- EU-Kommission will Ende der Subventionen für fossile Energieträger
- LNG (verflüssigtes Erdgas)
- Scientists 4 Future – Postwachstumsökonomie
- Freiwillige Mitgliedsbeiträge
CCS (Carbon Capture and Storrage)
Das einzige Carbon Capture Kohlekraftwerk in den USA wurde gerade geschlossen. Obwohl das Kohlekraftwerk Petra Nova in Texas keine CCS-Anlage im eigentlichen Sinne war, sondern das CO2 zur Erhöhung der Ausbeutung von Ölfeldern verkaufte, dürfte das ein weiterer Sargnagel für diese Form des Geoengineering zu sein.
Selbst mit massiver staatlicher Unterstützung ist CCS immer deutlich teurer als die Nutzung erneuerbarer Energieträger.
Detaillierte Informationen zu CCS finden sich hier:
LEP wird überarbeitet
Bis zum 22.02.2021 können noch Einwendungen gegen die geplante Änderung des Landesentwicklungsplans eingelegt werden. Hierzu bitte alle Gemeinden aufrufen!
Geplant ist z.B., den Bau des LNG-Terminals in Brunsbüttel festzuschreiben, oder neue Erdölförderbohrungen unter dem Weltnaturerbe Wattenmeer zuzulassen. Die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Küstenmeer im genehmigten Bewilligungsfeld Heide-Mittelplate I, das sich im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeeres befindet, ist auf die bereits bestehenden Förderbrunnen zu beschränken. Neue Bohrungen, auch wenn sie von Land aus erfolgen, können katastrophale Auswirkungen auf den Nationalpark Wattenmeer haben und sind daher nicht genehmigungsfähig.
Link zur Stellungnahme >>> HIER <<< , die gerne, auch in angepasster Form übernommen werden darf
LNG (verflüssigtes Erdgas) -Terminal in Brunsbüttel
Am Beispiel des geplanten LNG-Terminals in Brunsbüttel lässt sich gut erklären, was unsere Landesregierung unter „Privatwirtschaft“ versteht.
1. Ein Konsortium bildet eine Firma, die einen LNG-Terminal bauen soll.
2. Der Terminal rechnet sich nicht, weil er zu klein ausfallen würde. Folge: Der bereits genehmigte Vielzweckhafen, der den Ausbau der Windenergie auf See unterstützen sollte, wird aufgegeben.
3. Der Terminal rechnet sich immer noch nicht. Folge: 50 Mio. Euro Landes- und 50 Mio. Euro Bundessubventionen werden bereitgestellt.
4. Der Terminal rechnet sich immer noch nicht. Folge: 90% der Kosten für die Anbindungsleitung, die bisher von den Terminalbetreibern zu bezahlen gewesen wäre, muss jetzt der Gaskunde tragen. Dazu 100% des laufenden Betriebs sowie 100% des Ausbaus der weiterführenden Gaspipelines, da diese die zusätzlichen Mengen der geplanten LNG-Terminals nicht aufnehmen können.
5. Der Terminal rechnet sich immer noch nicht. Folge: Die German LNG wird von der Pflicht freigestellt, den Terminal diskriminierungsfrei zur Verfügung zustellen und darf langfristige Pachtverträge abschließen. Dadurch entstehen wieder monopolartige Strukturen. Ganz vorne mit dabei ist wieder einmal RWE.
7. Der Terminal rechnet sich immer noch nicht. Folge: Bisher noch kein Antrag eingereicht. Nach zahlreichen Verschiebungen soll jetzt dieses Jahr die Investorenentscheidung getroffen werden. Da der Terminal nicht genehmigungsfähig ist, könnte es auch deutlich länger dauern.
8. Bundesfinanzminister Olaf Scholz bietet der US-Regierung 1 Mrd. Euro als Subventionen für die LNG-Terminals in Brunsbüttel und Wilhelmshafen an, um die Sanktionen gegen die russische Erdgaspipeline Nord-Stream-2 abzuwehren. https://www.duh.de/projekte/geheimdeal-gegen-das-klima/?fbclid=IwAR2q1xv4a6RsPeqC2tP69NuKZALKveUFJpEAvKVQwIUyBiX1ukmF3rEUWMw
Der geplante LNG-Terminal in Wilhelmshafen wurde aufgrund mangelnden Interesses potentieller Investoren erst einmal zurückgestellt.
Auch in Stade soll jetzt, wie bereits für Brunsbüttel nachgewiesen, der LNG-Terminal auch für Fracking-Erdgas aus den USA gebaut werden. Die Zeit des Leugnens ist auch hier vorbei. https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-wirtschaft/nun-doch-fracking-gas-fuer-geplantes-lng-terminal-in-stade_a190813
Scientists 4 Future – Postwachstumsökonomie
Ein „weiter so“ unserer Wirtschaftsform nur mit immer innovativeren Methoden führt in die Sackgasse (und vieles mehr). https://s4f-podcast.de/episoden/
Freiwillige Mitgliedsbeiträge
Bei der Mitgliederversammlung im November 2018 wurde beschlossen, die Mitglieder der Bürgerinitiative um freiwillige Mitgliedsbeiträge zu bitten.
Wir freuen uns sehr darüber, dass unser Aufruf, einen freiwilligen, jährlichen Mitgliedsbeitrag*) zu leisten, gut angenommen wird.
Dies gibt uns mehr Planungssicherheit für kommende Aktionen. Vielen Dank dafür!
*) Empfehlung: einfache Mitglieder 12 €; Gemeinden 150-300 €; Kreise 1500 €
Der Vorstand
Wir wünschen allen ein gutes Jahr 2021, Gesundheit und einen ungebrochenen Kampfgeist für unsere gemeinsame Zukunft. Wir hoffen, dass wir uns im Frühsommer zu unserer Jahreshauptversammlung wieder sehen können.
V.i.S.d.P.: Dr. Reinhard Knof
Spendenaufruf:
Jede Spende hilft!
Für unsere Arbeit, wie z.B. den Druck von Plakaten, Unterschriftenlisten und Flyern und laufende Kosten benötigen wir neben unserem ehrenamtlichen Engagement auch Geld.
Wir bitten deshalb um Spenden, die bis zu einer Höhe von 200 Euro durch den Überweisungsbeleg direkt steuerlich geltend gemacht werden können. Für höhere Summen und auf Wunsch erstellen wir eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Überweisungen bitte auf das hier angegebene Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. tätigen.
IBAN: DE86 2176 3542 0007 7190 19 BIC: GENODEF1BDS bei der VR-Bank
„LEP wird überarbeitet“
benützt gern unsre Studie:
https://www.aarhus-konvention-initiative.de/app/download/6898780118/FRACKING_STUDY_GERMANY_FINAL_EN.pdf?t=1601992545
Bis zum 22.02.2021 können noch Einwendungen gegen die geplante Änderung des Landesentwicklungsplans eingelegt werden. Hierzu bitte alle Gemeinden aufrufen!Die Studie kommt zu dem Schluss, dass das Landes–Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) oder andere Landesentwicklungspläne (LEP) erhebliche Schwierigkeiten mit dem in Deutschland verbindlich geltenden Völkerrecht der Aarhus Konvention aufweisen. Wesentliche Umweltaspekte im Zusammenhang mit der unterirdischen Nutzung bei Fracking wurden nicht berücksichtigt.
Lizenzen und Entnahmegenehmigungen werden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt.